Diese Übersetzung wird nur zu Informationszwecken bereitgestellt. Bei Unstimmigkeiten gilt der englische Ausgangstext.

Allgemeine Geschäftsbedingungen für Dropbox

Veröffentlicht am 4. November 2015

Vielen Dank, dass Sie Dropbox nutzen! Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) regeln Ihren Zugriff auf unsere Dienste, Client-Software und Websites („Dienste“) sowie die Verwendung derselben. Wenn Sie außerhalb der Vereinigten Staaten von Amerika, Kanadas oder Mexikos („Nordamerika“) leben, schließen Sie diese Vereinbarung mit Dropbox Irland. Wenn Sie in Nordamerika leben, schließen Sie die Vereinbarung mit Dropbox, Inc. In unseren Datenschutzrichtlinien wird erläutert, wie wir Ihre Daten sammeln und verwenden, während in unseren Nutzungsbedingungen Ihre Pflichten hinsichtlich der Nutzung unserer Dienste dargelegt werden. Mit der Verwendung unserer Dienste erklären Sie sich mit diesen AGB einverstanden und damit, unsere Datenschutzrichtlinien und Nutzungsbedingungen zu lesen. Wenn Sie unsere Dienste für eine Organisation verwenden, stimmen Sie diesen AGB im Namen dieser Organisation zu.

Ihre Daten mit Ihrer Genehmigung

Wenn Sie unsere Dienste verwenden, stellen Sie uns Daten wie Ihre Dateien, Inhalte, E-Mail-Nachrichten, Kontakte usw. bereit („Ihre Daten“). Ihre Daten gehören Ihnen. Diese AGB verleihen uns keine Rechte an Ihren Daten, mit Ausnahme der beschränkten Rechte, die uns die Möglichkeit geben, die Dienste anzubieten.

Wir benötigen Ihre Genehmigung, um beispielsweise Ihre Daten zu hosten, zu sichern und sie auf Ihre Aufforderung hin freizugeben. Unsere Dienste bieten Ihnen auch Funktionen an wie Miniaturbilder von Fotos, Voransicht von Dokumenten, E-Mail-Organisation, leichtes Sortieren, Bearbeiten, Freigeben und Suchen. Diese und andere Funktionen erfordern den Zugriff und das Scannen Ihrer Daten durch unsere Systeme. Sie erteilen uns die Genehmigung, diese Aufgaben auszuführen, und diese Genehmigung erstreckt sich auch auf unsere Partnerunternehmen und die Drittanbieter, mit denen wir zusammenarbeiten.

Freigabe Ihrer Inhalte

Über unsere Dienste können Sie Ihre Daten mit anderen teilen, überlegen Sie also sorgfältig, was Sie freigeben.

Ihre Verantwortung

Sie sind für Ihr Handeln verantwortlich und Ihre Daten müssen unseren Nutzungsbedingungen entsprechen. Der Inhalt in den Diensten kann durch die Rechte des geistigen Eigentums geschützt sein. Sie sollten Inhalt nur dann kopieren, hochladen, herunterladen oder freigeben, wenn Sie auch das Recht dazu haben.

Wir behalten uns das Recht vor, Ihr Handeln und Ihren Inhalt auf Einhaltung dieser AGB und unserer Nutzungsrichtlinien zu überprüfen. Allerdings sind wir dazu nicht verpflichtet. Wir sind nicht für den Inhalt verantwortlich, den Nutzer posten und über die Dienste freigeben.

Bitte schützen Sie Ihr Kennwort zu den Diensten, stellen Sie sicher, dass andere keinen Zugang dazu haben und halten Sie Ihre Kontodaten auf dem neusten Stand.

Abschließend möchten wir darauf hinweisen, dass unsere Dienste nicht für Kinder unter 13 Jahren geeignet sind und nicht von ihnen verwendet werden dürfen. Durch Ihre Verwendung unserer Dienste erklären Sie, dass Sie über 13 Jahre alt sind.

Software

Einige unserer Dienste gestatten das Herunterladen von Client-Software („Software“), die automatisch aktualisiert werden kann. Solange Sie diesen AGB entsprechen, erteilen wir Ihnen eine beschränkte, nicht-ausschließliche, nicht übertragbare, widerrufliche Lizenz, die Software ausschließlich für den Zugriff auf die Dienste zu verwenden. Soweit eine Softwarekomponente unter einer quelloffenen Lizenz angeboten wird, machen wir die Lizenz für Sie verfügbar und die Bestimmungen der Lizenz können einige der Bedingungen in diesen AGB ausdrücklich aufheben. Sofern rechtlich zulässig, willigen Sie ein, die Dienste auch nicht versuchsweise zurückzuentwickeln oder zu dekompilieren oder dies zu unterstützen.

Betadienste

Hin und wieder veröffentlichen wir Produkte und Features, die sich noch in der Test- und Auswertungsphase befinden. Diese Dienste werden als, Beta-, Vorabversionen, Produktvorschau oder Produktauswertung bezeichnet oder durch Begriffe und Formulierungen mit ähnlicher Bedeutung umschrieben. Wichtig: Sie bieten nicht dieselbe Zuverlässigkeit wie die übrigen Dropbox-Dienste.

Unser Eigentum

Unsere Dienste sind durch das Urheberrecht, Marken und andere amerikanische und ausländische Gesetze geschützt. Diese AGB verleihen Ihnen keine Rechte, keinen Titel oder Anspruch auf die Dienste, den Inhalt Anderer in den Diensten, die Dropbox-Marken, -Logos und anderen -Markenkennzeichen. Wir freuen uns über Feedback, weisen aber darauf hin, dass wir mit der Verwendung von Kommentaren oder Vorschlägen keinerlei Verpflichtung Ihnen gegenüber eingehen.

Copyright

Wir respektieren das geistige Eigentum anderer und erwarten dasselbe von Ihnen. Wir reagieren auf Benachrichtigungen über angebliche Urheberrechtsverletzungen, wenn diese dem Gesetz entsprechen und wir hinreichend informiert werden. Für Benachrichtigungen solcher Art gelten unsere Urheberrechtsrichtlinien. Wir behalten uns das Recht vor, mutmaßlich gegen Urheberrechte verstoßende Inhalte zu löschen oder zu deaktivieren sowie die Konten von Nutzern, die wiederholt gegen das Urheberrecht verstoßen, aufzulösen. Ihr Ansprechpartner für Meldungen über mutmaßliche Urheberrechtsverletzungen im Zusammenhang mit den Diensten ist:

Copyright Agent
Dropbox Inc.
333 Brannan Street
San Francisco, CA 94107, USA
copyright@dropbox.com

Zahlungspflichtige Konten

Abrechnung – Sie können Ihren Speicherplatz erhöhen und Ihrem Konto zahlungspflichtige Funktionen hinzufügen (indem Sie Ihr Konto in ein „zahlungspflichtiges Konto“ umwandeln). Ab dem Datum, an dem Sie Ihr Konto in ein zahlungspflichtiges Konto umwandeln und jedesmal, wenn die Erneuerung Ihres Abos fällig wird, bis zur Kündigung, senden wir Ihnen automatisch eine Rechnung. Sie sind verantwortlich für alle fälligen Steuern und wir erheben dort Steuern wo erforderlich.

Keine Rückerstattung – Sie können Ihr zahlungspflichtiges Dropbox-Konto jederzeit kündigen, erhalten aber keine Rückerstattung, sofern gesetzlich nicht anders vorgeschrieben.

Downgrades – Ihr kostenpflichtiges Konto bleibt bestehen, bis es gemäß diesen AGB gekündigt oder aufgelöst wird. Wenn Sie Ihr kostenpflichtiges Konto nicht rechtzeitig begleichen, behalten wir uns das Recht vor, es zu kündigen oder den Speicherplatz auf eine kostenlose Speicherplatzmenge zu senken.

Änderungen – Wir können die geltenden Gebühren ändern, benachrichtigen Sie vorher aber per E-Mail an die Adresse, die mit Ihrem Konto verknüpft ist.

Dropbox Business

E-Mail-Adresse – Wenn Sie sich mit einer von Ihrem Arbeitgeber bereitgestellten E-Mail-Adresse für ein Dropbox-Konto anmelden, kann Ihr Arbeitgeber Ihre Verwendung von Dropbox sperren, bis Sie auf ein Dropbox Business- oder Dropbox Enterprise-Konto gewechselt oder Ihr Dropbox-Konto mit einer privaten E-Mail-Adresse verknüpft haben.

Verwendung von Dropbox Business bzw. Dropbox Enterprise – Wenn Sie einem Dropbox Business- oder Dropbox Enterprise-Konto beitreten, sind Sie verpflichtet, es in Übereinstimmung mit den Bedingungen und Richtlinien Ihres Arbeitgebers zu verwenden. Bitte beachten Sie, dass Dropbox Business- und Dropbox Enterprise-Konten der Kontrolle Ihres Arbeitgebers unterliegen. Ihre Administratoren können auf die Informationen Ihres Dropbox Business- oder Dropbox Enterprise-Kontos zugreifen, sie offenlegen, beschränken oder aus dem Konto entfernen. Außerdem können sie Ihren Zugriff auf ein Dropbox Business- oder Dropbox Enterprise-Konto beschränken oder unterbinden. Wenn Sie ein bestehendes Dropbox-Konto in ein Dropbox Business- oder Dropbox Enterprise-Konto umwandeln, können Ihre Administratoren verhindern, dass Sie später die Verknüpfung Ihres Kontos mit dem Dropbox Business- oder Dropbox Enterprise-Konto aufheben.

Beendigung der Nutzung

Sie können unsere Dienste jederzeit kündigen. Wir behalten uns das Recht vor, die Dienste nach eigenem Ermessen, zu einem frei wählbaren Datum und ohne vorherige Benachrichtigung zu kündigen. Wir sperren oder unterbinden beispielsweise Ihre Verwendung der Dienste, wenn Sie die Bedingungen dieser AGB nicht einhalten oder die Dienste auf eine Weise verwenden, durch die für uns ein Haftungsrisiko entsteht, die Dienste unterbrechen oder die Verwendung der Dienste durch andere unterbrechen. Außer bei zahlungspflichtigen Konten behalten wir uns das Recht vor, Ihr Konto zu kündigen und aufzulösen, wenn Sie mehr als 12 aufeinanderfolgende Monate nicht darauf zugreifen. Selbstverständlich setzen wir Sie davon zuvor per E-Mail an die mit Ihrem Konto verknüpfte Adresse in Kenntnis.

Dienste „AS IS“

Wir bemühen uns, hervorragende Dienste bereitzustellen. Allerdings gibt es einige Dinge, für die wir nicht garantieren können. SOWEIT RECHTLICH ZULÄSSIG, ÜBERNEHMEN DROPBOX UND SEINE VERTRAGSPARTNER, ZULIEFERER UND VERTEILER WEDER AUSDRÜCKLICHE NOCH STILLSCHWEIGENDE GARANTIEN HINSICHTLICH DER DIENSTE. DIE DIENSTE WERDEN WIE VORLIEGEND („AS IS“) BEREITGESTELLT. DARÜBER HINAUS LEHNEN WIR ALLE GARANTIEN HINSICHTLICH DER MARKTGÄNGIGKEIT, EIGNUNG FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK UND DER NICHTVERLETZUNG VON RECHTEN AB. In einigen Regionen sind die in diesem Abschnitt erläuterten Haftungsausschlüsse nicht zulässig. Es kann daher sein, dass diese für Sie nicht gelten.

Haftungsbeschränkung

IM VOLLEN GESETZLICH ZULÄSSIGEN UMFANG, ABGESEHEN VON HAFTUNGSANSPRÜCHEN, DIE DURCH BETRUG, FALSCHE DARSTELLUNG ODER GROBE FAHRLÄSSIGKEIT SEITENS DROPBOX ODER SEINER ANGESCHLOSSENEN UNTERNEHMEN ENTSTEHEN, HAFTEN DROPBOX, SEINE ANGESCHLOSSENEN UNTERNEHMEN, ZULIEFERER ODER DISTRIBUTOREN NICHT UNTER DEN FOLGENDEN UMSTÄNDEN:

(A) BEI INDIREKTEN, SPEZIELLEN UND ZUFÄLLIGEN SCHÄDEN, TATSÄCHLICHEN SCHADENERSATZFORDERUNGEN ODER ENTSCHÄDIGUNGEN MIT STRAFZWECK, FOLGESCHÄDEN

(B) BEI DATENVERLUST, ENTGANGENEN GESCHÄFTEN ODER GEWINNEN, UNGEACHTET DER RECHTSGRUNDLAGE

DIES GILT AUCH DANN, WENN DROPBOX ODER EINES SEINER ANGESCHLOSSENEN UNTERNEHMEN VON DER MÖGLICHKEIT SOLCHER SCHÄDEN UNTERRICHTET WURDE UND EIN RECHTSMITTEL SEINEN EIGENTLICHEN ZWECK VERFEHLT.

AUSSERDEM HAFTEN DROPBOX, SEINE ANGESCHLOSSENEN UNTERNEHMEN, ZULIEFERER UND DISTRIBUTOREN NICHT BEI ERSATZANSPRÜCHEN HINSICHTLICH DER DIENSTE, DIE DIE GESAMTSUMME VON 20 $ ODER DIE VON IHNEN IN DEN VERGANGENEN 12 MONATEN DER BETREFFENDEN DIENSTE AN DROPBOX GEZAHLTEN BETRÄGE ÜBERSTEIGEN.

In einigen Regionen sind solche einschränkenden Klauseln unzulässig und gelten für Sie daher möglicherweise nicht.

Beilegung von Streitigkeiten

Gütliche Einigung – Wir möchten Ihre Probleme mit Dropbox gerne ohne Unterstützung eines Gerichts aus der Welt schaffen. Bevor Sie eine Klage gegen Dropbox einreichen, bemühen Sie sich zunächst um eine informelle Beilegung der Streitigkeit, indem Sie sich an dispute-notice@dropbox.com wenden. Wir bemühen uns, die Streitigkeit informell per E-Mail beizulegen. Sollte eine Streitigkeit nicht innerhalb von 15 Tagen nach Vorbringen beigelegt sein, können Sie oder Dropbox ein formelles Verfahren einleiten.

Gerichtsstand – Sie und Dropbox kommen überein, dass Rechtsverfahren mit Bezug auf Ansprüche, die gegen diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen vorgebracht werden, vor dem Bundes- oder Landgericht in San Francisco County in Kalifornien ausgefochten werden. Sowohl Sie als auch Dropbox stimmen dem Gerichtsstand und der Rechtsprechung durch diese Gerichte zu.

WENN SIE IN DEN USA WOHNHAFT SIND, STIMMEN SIE AUSSERDEM DEN FOLGENDEN VERPFLICHTENDEN SCHIEDSBESTIMMUNGEN ZU:

Schiedsvereinbarung – Der Kunde und Dropbox kommen überein, alle diese Bedingungen oder die Dienste betreffenden Ansprüche, mit Ausnahme der unter Ausnahmen von der Schiedsvereinbarung erläuterten Situationen, durch ein abschließendes und verbindliches Schiedsverfahren zu klären.

Nichteinverständnis zur Schiedsvereinbarung – Sie können Ihr Nichteinverständnis mit dieser Schiedsvereinbarung erklären, indem Sie hier klicken und die Nichteinverständniserklärung dort innerhalb von 30 Tagen nach Annahme dieser AGB einreichen.

Vorgehensweise bei Schiedsverfahren – Die American Arbitration Association (AAA) wird das Schiedsverfahren im Rahmen seiner Commercial Arbitration Rules (Handelsschiedsgerichtsordnung) und den Supplementary Procedures for Consumer Related Disputes (Ergänzende Verfahren bei Verbraucherfragen) entscheiden. Das Schiedsverfahren wird in den Vereinigten Staaten in dem County Ihres Wohnsitzes oder Arbeitsplatzes, San Francisco (CA) oder an einem anderen vereinbarten Ort geführt.

Schiedsgerichtsgebühren und Boni – Die AAA-Entscheidung umfasst auch die Entscheidung über alle zahlbaren Gebühren des Schiedsverfahrens. Dropbox übernimmt alle Gebühren von Schiedsverfahren um Ansprüche von weniger als 75.000 $. Wenn ein Schiedsverfahren zu Ihren Gunsten und besser als ein Angebot ausfällt, das wir Ihnen zur Beilegung der Streitigkeit anbieten, zahlen wir Ihnen zusätzlich zu der Verfahrenssumme 1.000 $. Dropbox fordert bei Schiedsverfahren keine Anwaltskosten ein, es sei denn der Schlichter erachtet Ihren Anspruch als unbegründet.

Ausnahmen von der Schiedsvereinbarung – Sie oder Dropbox können, sofern sie die Bedingungen erfüllt, eine Klage im Small Claims Court in San Francisco (CA) oder einem anderen US-amerikanischen County Ihres Wohnsitzes oder Arbeitsplatzes anstrengen. Jede der beiden Parteien kann eine Klage mit dem Ziel eines Unterlassungsanspruchs anstrengen, um die unzulässige Verwendung oder den Missbrauch der Dienste oder eine Rechtsverletzung des geistigen Eigentums ohne das oben beschriebene informelle Benachrichtigungsverfahren zu unterbinden. Wenn die Schiedsvereinbarung für Sie oder Ihren Anspruch nicht geltend gemacht werden kann, stimmen Sie den Land- und Bundesgerichten in San Francisco County in Kalifornien als außerordentlichem Gerichtsstand für die Lösung des Disputs zu.

KEINE GEMEINSCHAFTSKLAGEN Sie dürfen Streitigkeiten mit Dropbox nur einzeln beilegen und keine gemeinschaftliche, konsolidierte oder Verbandsklage anstrengen. Gruppenschiedsverfahren, Sammelklagen, Private Attorney General-Klagen und Konsolidierung mit anderen Schiedsverfahren sind nicht gestattet.

Geltendes Recht

Diese AGB unterliegen, abgesehen von etwaigen Kollisionsnormen und sofern nicht von einer anderen Gerichtsbarkeit anders vorgeschrieben, kalifornischem Recht.

Gesamte Vereinbarung

Diese AGB stellen hinsichtlich des hier festgelegten Gegenstands die gesamte Vereinbarung zwischen Ihnen und Dropbox dar und heben alle vorherigen oder gleichzeitig vorhandenen Vereinbarungen zu diesem Gegenstand auf. Durch diese AGB werden keine Rechte zugunsten Dritter eingeräumt.

Rechtsverzicht, salvatorische Klausel und Übertragung von Rechten

Jegliches Versäumnis von Dropbox, eine Klausel nicht geltend zu machen, bedeutet nicht, dass sie zu einem späteren Zeitpunkt nicht gilt. Sollte eine Klausel für nichtig befunden werden, bleibt die Gültigkeit der übrigen AGB hiervon unberührt, und sie wird durch eine durchsetzbare Bedingung, die unseren Absichten weitgehendst entspricht, ersetzt. Die unter diesen AGB erteilten Rechte sind nicht übertragbar und jeder dahingehende Versuch ist ungültig. Dropbox kann seine Rechte oder die seiner Vertragspartner oder Tochtergesellschaften einem Interessensnachfolger eines beliebigen Unternehmens mit Bezug zu unseren Diensten übertragen.

Änderungen

Wir behalten uns das Recht vor, diese AGB von Zeit zu Zeit zu ändern. Die aktuelle Version ist von unserer Website abrufbar. Sollte eine Änderung Ihre Rechte wesentlich mindern, benachrichtigen wir Sie (beispielsweise per E-Mail an die Adresse, die mit Ihrem Konto verknüpft ist, durch einen Post auf Ihrem Blog oder auf dieser Seite). Mit der weiteren Nutzung der Dienste nach Inkrafttreten der Änderungen stimmen Sie den geänderten AGB zu.

Diese Übersetzung wird nur zu Informationszwecken bereitgestellt. Bei Unstimmigkeiten gilt der englische Ausgangstext.

Dropbox-Datenschutzrichtlinien

Veröffentlicht am 3. Oktober 2015

Wir freuen uns, dass Sie Dropbox verwenden! Im Folgenden wird beschrieben, wie wir Ihre Informationen sammeln, einsetzen und damit umgehen, wenn Sie unsere Websites, Software und Dienste („Dienste“) verwenden.

Was wir sammeln und warum

Wir sammeln und verwenden die folgenden Daten, um unsere Dienste anbieten, verbessern und schützen zu können:

Konto – Wir sammeln Daten wie Ihren Namen und Ihre E-Mail-Adresse, Telefonnummer, Zahlungsinformationen und Postanschrift und verknüpfen diese mit Ihrem Konto. Über einige unserer Dienste können Sie auf Ihre Konten und Daten zugreifen, die Sie bei anderen Dienstanbietern hinterlegt haben.

Dienste – Wenn Sie unsere Dienste verwenden, speichern, verarbeiten und übertragen wir Ihre Dateien (z. B. Fotos, strukturierte Daten und E-Mails) und damit verbundenen Informationen (z. B. Standortmarkierungen in Fotos). Wenn Sie uns Zugriff auf Ihre Kontakte gewähren, speichern wir diese Kontakte zu Ihrer Verwendung auf unseren Servern. Dadurch können Sie leichter Ihre Dateien freigeben, E-Mails senden und andere einladen, unsere Dienste in Anspruch zu nehmen.

Nutzung – Wir sammeln Informationen von den Geräten und über die Geräte, die Sie für den Zugriff auf unsere Dienste verwenden. Dazu gehören IP-Adressen, der von Ihnen verwendete Browser- und Gerätetyp, die Webseite, die Sie vor dem Aufruden unserer Website besucht haben, und eventuell mit Ihren Geräten zusammenhängende Kennzeichen). Je nach Einstellung kann es außerdem sein, dass Ihre Geräte Standortdaten an die Dienste übermitteln.

Cookies und andere Technologien – Wir verwenden Technologien wie Cookies und Zählpixel, um unsere Dienste anbieten, verbessern, schützen und bewerben zu können. Mit Cookies können wir uns beispielsweise auch noch bei Ihrem nächsten Besuch an Ihren Benutzernamen erinnern, besser nachvollziehen, wie Sie mit unseren Diensten interagieren und sie dementsprechend verbessern. In Ihrem Browser können Sie festlegen, ob er Cookies annehmen soll oder nicht, allerdings können wir Ihnen ohne Cookies unsere Dienste eventuell nicht in vollem Umfang bereitstellen. Wenn unsere Dienste ein DNT:1-Signal von Ihrem Browser empfangen, reagieren sie darauf wie hier beschrieben.

Wem wir diese Daten zur Verfügung stellen

Wir stellen Daten möglicherweise anderen, wie nachstehend beschrieben, zur Verfügung, aber wir verkaufen sie nicht an Werbetreibende oder andere Dritte.

Vertragsunternehmen, die mit Dropbox zusammenarbeiten – Dropbox arbeitet mit verschiedenen vertrauenswürdigen Drittunternehmen zusammen (beispielsweise mit Anbietern von Kundensupport und IT-Diensten), mithilfe derer wir unsere Dienste anbieten, verbessern, schützen oder fördern können. Diese Drittunternehmen greifen nur auf Ihre Daten zu, um in unserem Auftrag Aufgaben zu erfüllen, und dies auch nur in Übereinstimmung mit diesen Datenschutzrichtlinien.

Andere Nutzer – Unsere Dienste zeigen anderen Nutzern an Stellen wie Ihrem Nutzerprofil und in Freigabebenachrichtigungen Daten wie Ihren Namen und Ihre E-Mail-Adresse an. Über bestimmte Funktionen können Sie anderen Nutzern weitere Daten bekanntgeben.

Andere Anwendungen – Sie können auch Dritten Zugriff auf Ihre Informationen und Ihr Konto geben, beispielsweise über Dropbox-APIs. Beachten Sie bitte, dass die Nutzung Ihrer Daten dann den Datenschutzrichtlinien und Bedingungen dieser Dritten unterliegt.

Administratoren von Dropbox Business, Enterprise und Education – Wenn Sie Dropbox Business, Dropbox Enterprise oder Dropbox Education nutzen, hat Ihr Administrator eventuell die Möglichkeit, auf Ihr Dropbox Business-, Enterprise- oder Education-Konto zuzugreifen und es zu kontrollieren. Bei Fragen hierzu konsultieren Sie bitte die betriebsinternen Richtlinien Ihres Arbeitgebers. Wenn Sie Dropbox Business, Enterprise oder Education selbst nicht nutzen, aber mit einem Nutzer von Dropbox Business, Enterprise oder Education interagieren (indem Sie z. B. einem freigegebenen Ordner beitreten oder auf Dateien zugreifen, die der Nutzer freigegeben hat), können andere Mitarbeiter seines Unternehmens eventuell den Namen, die E-Mail-Adresse und die IP-Adresse sehen, die zum Zeitpunkt der Interaktion mit Ihrem Konto verknüpft waren.

Recht und Ordnung – Wir können Ihre Daten auch für Dritte freigeben, wenn eine Freigabe nach unserem Ermessen sinnvoll und notwendig scheint, um (a) dem Gesetz Folge zu leisten, (b) einen Menschen vor dem Tod oder schwerer körperlicher Verletzung zu schützen, (c) Dropbox oder unsere Nutzer vor Betrug oder Missbrauch zu schützen oder (d) die Eigentumsrechte von Dropbox zu schützen.

Wir nehmen den Schutz Ihrer Daten sehr ernst und stellen uns der damit einhergehenden Verantwortung. Wir glauben, dass die Daten unserer Nutzer auf unseren Diensten genau denselben Rechtsschutz genießen sollten wie auf ihrer Festplatte zu Hause. Daher richten wir uns bei der Entgegennahme, Untersuchung und Beantwortung behördlicher Anfragen (besonders nationaler Sicherheitsbehörden) bezüglich der Daten unserer Nutzer nach den folgenden Richtlinien zu behördlichen Anfragen:

  • Auskunft nur bei transparenten Anfragen
  • Ablehnung von Pauschalanfragen
  • Schutz unserer Nutzer
  • Bereitstellung vertrauenswürdiger Dienste
Weitere Informationen finden Sie in unseren Richtlinien zu behördlichen Anfragen und unserem Transparenzbericht.

Wie wir die Daten unserer Nutzer schützen

Sicherheit – Dropbox beschäftigt ein Team von Mitarbeitern, deren Aufgabe es ist, Ihre Daten zu schützen und auf Schwachstellen im System zu prüfen. Außerdem arbeiten wir neben der Authentifizierung in zwei Schritten, der Verschlüsselung ruhender Dateien und den Benachrichtigungen bei neuen Verknüpfungen von Geräten und Anwendungen mit Ihrem Konto ständig an weiteren Funktionen, mit denen wir Ihre Informationen sicher aufbewahren können.

Aufbewahrung – Wir bewahren Daten, die Sie auf unseren Diensten speichern, solange auf, wie wir sie benötigen, um Ihnen unsere Dienste anbieten zu können. Wenn Sie Ihr Konto löschen, löschen wir auch diese Daten. Beachten Sie allerdings: (1) Zwischen dem Löschen von unseren Servern und dem aus unserem Sicherungsspeicher kann etwas Zeit vergehen und (2) eventuell bewahren wir diese Informationen auf, um unseren rechtlichen Verpflichtungen nachkommen, Streitigkeiten beilegen oder unsere Verträge durchsetzen zu können. Ihre privaten Daten können Sie abrufen, indem Sie sich bei Ihrem Dropbox-Konto anmelden. Hier erfahren Sie mehr.

Wo wir die Daten unserer Nutzer speichern und verarbeiten

Weltweit – Für die Bereitstellung unserer Dienste werden die Daten an Standorten in den USA und in aller Welt gespeichert, verarbeitet und übertragen, das heißt auch an Standorten außerhalb des Landes Ihres Wohnsitzes. Daten können auch lokal auf den Geräten, die Sie zum Zugriff auf die Dienste verwenden, gespeichert werden.

EU-US Privacy Shield und US-Swiss Safe Harbor – Bei der Übertragung von Daten aus der EU, dem Europäischen Wirtschaftsraum und der Schweiz nutzt Dropbox eine Reihe von Rechtsmechanismen, unter anderem Verträge mit unseren Nutzern. Dropbox hält sich an das US-Swiss Safe Harbor-Abkommen und die darunter geltenden Vereinbarungen. Wir nehmen darüber hinaus am EU-US Privacy Shield-Programm („Privacy Shield“) teil und halten uns an das Abkommen und die darunter geltenden Vereinbarungen. Die Safe Harbor-Zertifizierung von Dropbox finden Sie hier und unsere Privacy Shield-Zertifizierung sehen Sie hier. Weitere Informationen zu Privacy Shield finden Sie unter https://www.privacyshield.gov. Informationen zu Safe Harbor sind unter http://2016.export.gov/safeharbor/swiss/ zu finden.

Dropbox untersteht der Aufsicht der US-amerikanischen Federal Trade Commission. JAMS ist eine unabhängige Organisation in den USA, die Beschwerden hinsichtlich unserer Compliance mit Privacy Shield und Safe Harbor für Sie kostenlos prüft und klärt. Wenden Sie sich mit solchen Beschwerden bitte unter privacyshield@dropbox.com zunächst direkt an uns. Wenn wir die Angelegenheit nicht zu Ihrer Zufriedenheit lösen, wenden Sie sich an JAMS unter https://www.jamsadr.com/eu-us-privacy-shield. Sollte auch JAMS keine Lösung herbeiführen können, sind Sie unter dem Privacy Shield-Abkommen eventuell berechtigt, ein verbindliches Schiedsgerichtsverfahren einzuleiten.

Änderungen

Ihre Daten können im Rahmen einer eventuellen Umstrukturierung, eines Zusammenschlusses, einer Übernahme oder eines Verkaufs unserer Vermögenswerte übertragen werden. In dem Fall wird Dropbox Sie davon z. B. per E-Mail an die Adresse, die mit Ihrem Konto verknüpft ist, in Kenntnis setzen und all Ihre Optionen erläutern.

Wir behalten uns das Recht vor, diese Datenschutzrichtlinien von Zeit zu Zeit zu ändern. Die aktuelle Version ist von unserer Website abrufbar. Sollte eine Änderung Ihre Rechte wesentlich einschränken, werden wir Sie benachrichtigen.

Kontaktaufnahme

Haben Sie Fragen zu Dropbox, zu unseren Diensten und zum Datenschutz? Schreiben Sie an privacy@dropbox.com.

Diese Übersetzung wird nur zu Informationszwecken bereitgestellt. Bei Unstimmigkeiten gilt der englische Ausgangstext.

Dropbox Business-Vereinbarung

Veröffentlicht am 14. September 2016

Diese Dropbox Business-Vereinbarung (die „Vereinbarung“) wurde zwischen der Dropbox International Unlimited Company (bei Unternehmen mit Hauptsitz außerhalb der Vereinigten Staaten, Kanadas oder Mexikos („Nordamerika“)) bzw. (bei Unternehmen mit Hauptsitz in Nordamerika) zwischen Dropbox, Inc., einer in Delaware eingetragenen Gesellschaft, (beide „Dropbox“) und der Organisation, die diesen Bedingungen zustimmt („Kunde“), geschlossen. Diese Vereinbarung regelt den Zugriff auf die Client-Software und Dienste von Dropbox Business (kurz „Dropbox Business“) und die Betaversionen, die Ihnen zur Verfügung gestellt werden (zusammen mit Dropbox Business: die „Dienste"). Mit dem Markieren des Kontrollkästchens „Ich stimme zu“, Ihrer Unterschrift unter dem Vertrag zu diesem Dienst oder Ihrer Verwendung der Dienste stimmen Sie dieser Vereinbarung als „Kunde“ von Dropbox zu.

Wenn Dropbox, Inc. im Namen des Kunden Kundendaten verarbeitet, die nationalen Gesetzen zur Implementierung der Richtlinie 95/46/EC der EU zum Datenschutz („EU-Datenschutzrichtlinie“) unterliegen, dann erklären Sie durch Klicken auf „Ich stimme zu“ gleichzeitig Ihr Einverständnis mit den EU-Standardvertragsklauseln mit Dropbox, Inc. für die Übertragung personenbezogener Daten an Auftragsverarbeiter gemäß Anhang 1.

Wenn Sie dieser Vereinbarung und Anhang 1 (falls zutreffend) zur Verwendung der Dienste durch ein Unternehmen zustimmen, stimmen Sie dieser Vereinbarung im Namen des Unternehmens zu. Sie müssen dazu berechtigt sein, diesen Bedingungen im Namen des Unternehmens zuzustimmen. Anderenfalls dürfen Sie das Unternehmen nicht für die Dienste registrieren.

  1. Dienste.
    1. Bereitstellung der Dienste – Kunden und Nutzer eines Kontos für die von Dropbox angebotenen Dienste („Endnutzer“) können in Übereinstimmung mit dieser Vereinbarung auf die Dienste zugreifen.
    2. Technische Hilfsmittel und Datenverarbeitung – Dropbox setzt bei der Übertragung, Speicherung und Verarbeitung von Kundendaten mindestens die branchenüblichen technischen und unternehmerischen Sicherheitsmaßnahmen ein. Diese Maßnahmen sollen die Integrität der Kundendaten gewährleisten und vor unzulässigem oder unrechtmäßigem Zugriff auf Kundendaten und vor der unzulässigen oder unrechtmäßigen Verwendung und Verarbeitung von Kundendaten schützen. Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass Dropbox Kundendaten auch in den USA und außerhalb des Landes seines Wohnsitzes übertragen, speichern und verarbeiten kann. Insofern Kundendaten den Datenschutzgesetzen der EU unterliegen und von Dropbox als Auftragsverarbeiter, der im Namen des Kunden (als Datenverantwortlicher) handelt, verarbeitet werden, wird Dropbox diese Kundendaten gemäß den Anweisungen des Kunden nutzen und verarbeiten, um die Dienste bereitzustellen und den Verpflichtungen von Dropbox gemäß der Vereinbarung nachzukommen. „Kundendaten“ bezieht sich auf gespeicherte Daten und auf Kontodaten. „Gespeicherte Daten“ bezieht sich auf die Dateien und strukturierten Daten, die von Kunden oder Endnutzern an die Dienste gesendet werden. „Kontodaten“ bezieht sich auf das Konto und die Kontaktinformationen, die von Kunden oder Endnutzern an die Dienste gesendet werden.
    3. Änderung von Diensten – Dropbox wird von Zeit zu Zeit seine Dienste aktualisieren. Sollte Dropbox die Dienste in einer Art und Weise ändern, die deren Funktionalität entscheidend reduziert, setzt Dropbox den Kunden über die mit seinem Konto verknüpfte E-Mail-Adresse davon in Kenntnis.
    4. Software – Einige Dienste gestatten Kunden, Dropbox-Software herunterzuladen, die automatisch aktualisiert werden kann. Die Software darf nur für den Zugriff auf die Dienste verwendet werden. Wenn eine Softwarekomponente unter einer quelloffenen Lizenz angeboten wird, macht Dropbox die Lizenz für seinen Kunden verfügbar und die Bestimmungen der Lizenz können einige der Bedingungen in dieser Vereinbarung ausdrücklich aufheben.
    5. Betadienste – Dropbox bietet hin und wieder Features oder Produkte an, die sich noch in der Test- und Auswertungsphase befinden. Diese Produkte und Features werden als Alpha-, Beta-, Vorabversionen, Produktvorschau oder Produktauswertung bezeichnet oder durch Begriffe und Formulierungen mit ähnlicher Bedeutung umschrieben (in ihrer Gesamtheit „Betadienste“). Unbeschadet anders lautender Bestimmungen in dieser Vereinbarung oder in Anhang 1 gelten die folgenden Bedingungen für alle Betadienste: (a) die Verwendung der Betadienste steht Ihnen frei und Sie können sie ablehnen; (b) für Betadienste wird kein Support angeboten und sie können jederzeit und ohne vorherige Ankündigung geändert werden; (c) Betadienste bieten möglicherweise nicht dieselbe Zuverlässigkeit oder Verfügbarkeit wie Dropbox Business; (d) Betadienste unterliegen nicht denselben Sicherheitsmaßnahmen und Audits wie Dropbox Business; und (e) DROPBOX ÜBERNIMMT KEINERLEI HAFTUNG FÜR UMSTÄNDE, DIE SICH IN IRGENDEINER FORM AUS DER NUTZUNG DER BETADIENSTE ODER IM ZUSAMMENHANG DAMIT ERGEBEN. DIE NUTZUNG ERFOLGT AUF IHR EIGENES RISIKO.
  2. Kundenverpflichtung.
    1. Einhaltung – Der Kunde haftet für die Nutzung der Dienste durch seine Endnutzer. Der Kunde und seine Endnutzer sind verpflichtet, die Dienste in Übereinstimmung mit den Nutzungsbedingungen zu verwenden. Der Kunde erlangt von seinen Endnutzern alle Genehmigungen, die notwendig sind, damit Administratoren die in dieser Vereinbarung beschriebenen Aufgaben ausführen und Dropbox die Dienste bereitstellen kann. Der Kunde hält sich an Gesetze und Bestimmungen die auf seine Verwendung der Dienste anwendbar sind.
    2. Verwaltung der Dienste durch den Kunden – Der Kunde kann Endnutzer über die Verwaltungskonsole als „Administratoren“ festlegen. Administratoren können auf die Kundendaten in dem Konto für den von Dropbox angebotenen Dienst zugreifen, sie offenlegen, beschränken oder aus dem Konto entfernen. Administratoren können den Zugriff auf diese Konten auch nachverfolgen, beschränken oder unterbinden. Die Zuständigkeiten von Dropbox erstrecken sich nicht auf das interne Management oder die Verwaltung der Dienste. Der Kunde haftet für (i) die Geheimhaltung der Kennwörter und Administratorenkonten, (ii) die Verwaltung des Zugangs zu Administratorenkonten und (iii) die Gewährleistung, dass die Nutzung der Dienste durch Administratoren im Rahmen dieser Vereinbarung liegt. Für den Fall, dass der Kunde die Dienste über einen Vertriebspartner erworben und einen Mitarbeiter dieses Vertriebspartners zum Administrator seines Kontos mit diesen von Dropbox angebotenen Diensten bestimmt hat, bestätigt der Kunde hiermit, dass ihm bekannt ist, dass der Vertriebspartner die Möglichkeit hat, Kontoinformationen zu kontrollieren, wie beispielsweise Kundendaten, und auf das Kundenkonto mit dem von Dropbox angebotenen Dienst wie oben beschrieben zugreifen kann.
    3. Unbefugte Nutzung & Zugriffe – Der Kunde verpflichtet sich, der unbefugten Nutzung der Dienste von Seiten der Endnutzer vorzubeugen, und unbefugte Nutzer der Dienste von der weiteren Nutzung der Dienste oder des Zugriffs darauf auszuschließen. Diese Dienste sind nicht für Endnutzer unter 13 Jahren bestimmt. Der Kunde wird sicherstellen, dass Kindern unter 13 Jahren die Verwendung des Dienstes untersagt ist. Werden dem Kunden Fälle von unbefugter Nutzung der Dienste, oder unbefugten Zugriffen auf diese bekannt, so muss er Dropbox umgehend davon informieren.
    4. Eingeschränkte Verwendung – Der Kunde wird (i) die Dienste nicht verkaufen, weitervermieten oder vermieten, (ii) die Dienste nicht für Tätigkeiten nutzen, aufgrund derer es durch Versagen der Dienste zu Schaden, Tod oder Verletzungen kommen kann, und (iii) sie auch nicht zurückentwickeln oder Dritte in solchen Handlungen unterstützen, es sei denn diese Einschränkung ist rechtlich nicht haltbar.
    5. Anfragen von Dritten
      1. Als „Anfrage von Dritten“ gilt eine Anfrage einer dritten Partei hinsichtlich der Unterlagen, die mit der Verwendung der Dienste des Endnutzers in Zusammenhang stehen, wie z. B. die darunter fallenden Daten des Endnutzer- oder Kundenkontos für den von Dropbox angebotenen Dienst. Zu Anfragen von Dritten gehören gültige Durchsuchungsbefehle, gerichtliche Anordnungen, Vorladungen oder andere Verfügungen, zu denen Endnutzer die schriftliche Einwilligung für eine Offenlegung gegeben haben.
      2. Der Kunde ist dafür verantwortlich, sämtliche Anfragen von Dritten mittels der ihm zugänglichen Informationen zu beantworten. Der Kunde wird versuchen, die erfragten Informationen selbst ausfindig zu machen, und Dropbox nur dann kontaktieren, wenn er diese Informationen auch trotz gewissenhafter Bemühungen nicht selbst erlangen kann.
      3. Dropbox wird alle wirtschaftlich zumutbaren Anstrengungen und Schritte unternehmen, die unter den geltenden Gesetzen und den für die Anfrage von Dritten geltenden Bedingungen möglich sind, um: (A) den Kunden umgehend über den Eingang einer Anfrage von Dritten zu informieren; (B) zumutbaren Forderungen von Seiten des Kunden bezüglich der Ablehnung von Anfragen von Dritten entgegenzukommen; und (C) dem Kunden die Informationen oder Hilfsmittel zukommen zu lassen, die zur Beantwortung der Anfrage von Dritten erforderlich sind (für den Fall, dass der Kunde nicht selbst in der Lage ist, auf diese Informationen zuzugreifen). Sollte der Kunde die Anfrage von Dritten nicht zeitnah beantworten können, so kann dies durch Dropbox geschehen. Dropbox ist hierzu aber nicht verpflichtet.
  3. Dienste von Drittanbietern – Verwendet ein Kunde die Dienste im Zusammenhang mit den Diensten eines Drittanbieters (z. B. einen Dienst, der eine Dropbox-API verwendet), (a) übernimmt Dropbox keinerlei Verantwortung für die Tätigkeiten oder das Unterlassen einer Tätigkeit des Drittanbieters, einschließlich dessen Zugriff auf Kunden- oder Endnutzerdaten oder die Verwendung derselben, und (b) Dropbox bietet weder Gewährleistung noch Unterstützung für die Dienste des Drittanbieters.
  4. Suspendierung
    1. Des Kontos eines Endnutzers durch Dropbox – In dem Fall, dass ein Endnutzer (i) gegen diese Vereinbarung verstößt oder (ii) die Dienste in einer Art und Weise nutzt, durch die es nach Ansicht von Dropbox zu Haftungsansprüchen kommen könnte, so kann Dropbox den Kunden dazu auffordern, das betroffene Endnutzerkonto zu suspendieren oder kündigen. Sollte der Kunde dieser Aufforderung nicht zeitnah nachkommen, kann die Kündigung des Kontos durch Dropbox erfolgen.
    2. Sicherheitsverstöße – Unabhängig davon, was in dieser Vereinbarung steht, kann Dropbox im Falle eines Sicherheitsverstoßes seine Dienste automatisch einstellen. Dropbox wird alle angemessenen Schritte unternehmen, die Suspendierung auf die Beseitigung oder Prävention eines Sicherheitsverstoßes zu beschränken. Als „Sicherheitsverstoß“ wird bezeichnet: (i) Die Nutzung der Dienste, die die Dienste, die Dienstnutzung anderer Kunden oder die Infrastruktur zur Bereitstellung der Dienste unterbricht oder unterbrechen könnte, und (ii) den unbefugten Zugriff auf die Dienste durch Dritte.
  5. Recht des geistigen Eigentums 
    1. Eigentumsvorbehalt – Sofern hierin nicht anders angegeben, gewährt diese Vereinbarung (i) Dropbox weder das Recht des geistigen Eigentums an den Kundendaten noch (ii) dem Kunden das Recht des geistigen Eigentums an den Diensten, den Dropbox-Schutzmarken, und Markenkennzeichen. „Recht des geistigen Eigentums“ umfasst derzeitige und zukünftige weltweite durch Patent, Copyright, Geschäftsgeheimnis, Schutzmarke, Urheberpersönlichkeitsrecht und Ähnliches begründete Rechte.
    2. Beschränkte Berechtigung – Der Kunde erteilt Dropbox die beschränkten Rechte ausschließlich in dem Rahmen, in dem es für die Bereitstellung der Dienste erforderlich ist (z. B. für das Hosten gespeicherter Daten). Diese Genehmigung ist auf unsere Partnerunternehmen und auf Drittanbieter übertragbar, die mit Dropbox an der Bereitstellung des Dienstes arbeiten, wie beispielsweise Zahlungsanbieter für die Bearbeitung anfallender Gebühren.
    3. Anregungen – Dropbox behält sich das Recht vor, nach eigenem Ermessen und zu jeglichem Zweck, Bewertungen, Kommentare oder Anregungen, die Kunden oder Endnutzer eingesandt oder in den Dropbox-Foren gepostet haben, zu nutzen, zu ändern oder in seinen Produkten und Diensten, Lizenzen und Sublizenzen einzubinden, ohne dafür eine Verpflichtung gegenüber dem Kunden einzugehen.
    4. Kundenliste – Dropbox hat das Recht, den Namen des Kunden in einer Liste mit Dropbox-Kunden auf seiner Website oder in Werbeunterlagen zu veröffentlichen.
  6. Gebühren und Zahlung 
    1. Gebühren – Der Kunde muss alle anfallenden Gebühren zahlen, indem er Dropbox bzw. dem vom Kunden gewählten Vertriebspartner gestattet, die dafür angegebenen Zahlungsmittel zu belasten. Gebühren können nur erstattet werden, sofern dies gesetzlich vorgeschrieben ist. Der Kunde verpflichtet sich, Dropbox bzw. dem vom Kunden gewählten Vertriebspartner seine Zahlungs- und Kontaktinformationen vollständig und korrekt mitzuteilen. Sollte die Zahlung der Gebühren überfällig sein, so kann Dropbox dem Kunden den Zugriff auf die Dienste verweigern oder kündigen.
    2. Automatische Verlängerung und Probeabos – WENN FÜR EIN KUNDENKONTO DIE EINSTELLUNG „AUTOMATISCHE VERLÄNGERUNG“ GEWÄHLT WURDE ODER ES SICH IM GÜLTIGKEITSZEITRAUM EINES PROBEABOS BEFINDET, KANN DROPBOX (BZW. DER VOM KUNDEN GEWÄHLTE VERTRIEBSPARTNER) NACH ABLAUF DES PROBEABOS ODER FÜR DIE VERLÄNGERUNG DES ABOS DIE ZAHLUNGSMITTEL DES KUNDEN AUTOMATISCH BELASTEN, ES SEI DENN, DER KUNDE FORDERT DROPBOX (BZW. DEN VOM KUNDEN GEWÄHLTEN VERTRIEBSPARTNER) AUF, DIE EINSTELLUNG „AUTOMATISCHE VERLÄNGERUNG“ AUFZUHEBEN ODER ZU DEAKTIVIEREN. Dropbox kann die Gebühren für die Dienste ändern, sofern der Kunde mindestens 30 Tage vor der nächsten fälligen Zahlung davon unterrichtet wird.
    3. Steuern – Der Kunde übernimmt die Zahlung sämtlicher anfallender Steuern. Dropbox bzw. der vom Kunden gewählte Vertriebspartner erhebt nur dann Steuern, wenn dies gesetzlich vorgeschrieben ist. Sollte der Kunde von der Zahlung von Steuern gesetzlich ausgenommen sein, so muss der Kunde Dropbox oder dem vom Kunden gewählten Vertriebspartner dies durch eine offizielle Steuerbescheinigung oder anderweitig belegen.
    4. Bestellungen – Wenn ein Kunde eine Auftragsbestätigung oder eine Bestellnummer benötigt, muss der Kunde (i) die Bestellnummer zum Zeitpunkt des Kaufs bereitstellen und (ii) bestätigen, dass keine der Bedingungen auf der Auftragsbestätigung des Kunden für diese Vereinbarung gilt und sie null und nichtig sind. Wenn der Kunde die Dienste über einen Vertriebspartner erworben hat, sind diejenigen Bestimmungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Vertriebspartners oder eines Kaufvertrags zwischen den beiden Parteien null und nichtig, die im Widerspruch zu der Dropbox Business-Vereinbarung stehen.
  7. Laufzeit und Kündigung 
    1. Laufzeit – Diese Vereinbarung bleibt in Kraft bis das Abonnement des Kunden abläuft oder gekündigt wird, oder diese Vereinbarung gekündigt wird.
    2. Kündigung wegen Vertragsverletzung – Beide Parteien, sowohl Dropbox als auch der Kunde, sind berechtigt, den Vertrag zu kündigen, wenn die jeweils andere Partei (i) gegen eine wesentliche Vertragspflicht verstößt und die Pflichtverletzung trotz Fristsetzung nicht binnen 30 Tagen ab Eingang der schriftlichen Benachrichtigung behebt, oder (ii) seine Tätigkeit einstellt oder sich in einem Insolvenzverfahren befindet und dieses Verfahren innerhalb von 90 Tagen nicht abgewiesen wurde.
    3. Wirkung der Kündigung – Wird diese Vereinbarung gekündigt, (i) erlöschen die von Dropbox an den Kunden übermittelten Rechte mit sofortiger Wirkung (soweit im folgenden Abschnitt nicht anders vereinbart); (ii) kann Dropbox dem Kunden, zu den zu diesem Zeitpunkt aktuellen Gebühren Zugriff auf sein Konto ermöglichen, sodass der Kunde seine gespeicherten Daten exportieren kann; und (iii) Dropbox kann nach einem wirtschaftlich zumutbaren Zeitraum sämtliche mit diesem Kundenkonto in Verbindung stehende Daten löschen. Die folgenden Abschnitte bleiben auch nach Kündigung dieser Vereinbarung gültig: 2(e) (Anfragen von Dritten), 5 (Recht des geistigen Eigentums), 6 (Gebühren und Zahlung), 7(c) (Wirkung der Kündigung), 8 (Freistellung), 9 (Ausschlussklausel), 10 (Haftungsbeschränkung) und 12 (Weitere Bestimmungen).
  8. Freistellung 
    1. Durch den Kunden – Der Kunde verpflichtet sich, Dropbox in Bezug auf alle Ansprüche, Schäden und Kosten, (einschließlich angemessener Kosten für Anwälte und die Beilegung des Rechtsstreits), die sich aus Ansprüchen Dritter in Bezug auf (i) Kundendaten, (ii) die hinsichtlich dieser Vereinbarung unrechtmäßige Nutzung der Dienste durch den Kunden oder (iii) die hinsichtlich dieser Vereinbarung unrechtmäßige Nutzung der Dienste durch den Endnutzer ergeben, freizustellen, zu verteidigen und schadlos zu halten.
    2. Durch Dropbox – Dropbox verpflichtet sich, den Kunden in Bezug auf alle Ansprüche, Verluste, Schäden, Strafen oder Kosten, (einschließlich angemessener Kosten für Anwälte und die Beilegung des Rechtsstreits), die sich aus Ansprüchen Dritter gegen den Kunden ergeben und auf der Behauptung basieren, dass die Technologie, die von Dropbox zur Bereitstellung der Dienste verwendet wird, das Copyright, ein Geschäftsgeheimnis, US-Patent oder Markenschutzrecht einer Drittpartei verletzt, freizustellen, zu verteidigen und schadlos zu halten. Gemäß dieses Abschnitts übernimmt Dropbox keinerlei Verantwortung oder Haftung für Sachverhalte, die sich (i) aus der Nutzung modifizierter Dienste oder in Verbindung mit Materialien ergeben, die nicht von Dropbox zur Verfügung gestellt werden, oder (ii) auf Inhalten, Informationen oder Daten von Kunde, Endnutzer oder Dritten beruhen.
    3. Mögliche Verletzung der Rechte Dritter – Wenn Dropbox angemessenen Grund zu der Annahme hat, dass die Dienste die gewerblichen Schutzrechte eines Dritten verletzen, kann Dropbox folgende Schritte unternehmen: (i) auf Kosten von Dropbox das Recht zur weiteren Verwendung der Dienste einholen, (ii) einen funktional gleichwertigen Ersatz bereitstellen, der keine Rechte Dritter verletzt, oder (iii) die Dienste so ändern, dass sie keine Rechte Dritter mehr verletzen. Wenn Dropbox nicht der Ansicht ist, dass die vorstehenden Optionen wirtschaftlich angemessen sind, ist Dropbox berechtigt, die Verwendung der betroffenen Dienste durch den Kunden zu sperren bzw. zu beenden. Wenn Dropbox die betroffenen Dienste beendet, stellt Dropbox eine anteilige Rückerstattung der vom Kunden bereits für diese Dienste gezahlten Gebühren bereit.
    4. Allgemeines – Die Partei, die Haftungsfreistellung anstrebt, unterrichtet die andere Partei unverzüglich über die Forderungen und arbeitet mit ihr zur Abwendung der Forderung zusammen. Die zur Haftungsfreistellung verpflichtete Partei hat die vollständige Kontrolle und Weisungsgewalt über die Verteidigung, mit folgenden Ausnahmen: (i) Für jeden Vergleich, bei dem die Partei, die die Haftungsfreistellung anstrebt, verpflichtet ist, die Haftung einzugestehen oder Geld zu bezahlen, ist die vorherige schriftliche Zustimmung der betreffenden Partei erforderlich, wobei eine solche Zustimmung nicht in unangemessener Weise zurückgehalten oder verzögert werden darf. (ii) Die andere Partei darf sich mit eigenem Rechtsbeistand und auf eigene Kosten an der Verteidigung beteiligen. DIE OBEN STEHENDEN HAFTUNGSFREISTELLUNGEN SIND DAS EINZIGE RECHTSMITTEL FÜR DROPBOX UND SEINE KUNDEN AUS DIESER VEREINBARUNG BEI EINER VERLETZUNG DER GEWERBLICHEN SCHUTZRECHTE DRITTER DURCH DIE ANDERE PARTEI.
  9. Ausschlussklausel – DIE DIENSTE WERDEN „WIE HIER BESCHRIEBEN“ ANGEBOTEN. SOWEIT GESETZLICH ERLAUBT UND SOWEIT IN DIESER VEREINBARUNG NICHT ANDERS AUSDRÜCKLICH FESTGELEGT, WERDEN WEDER DER KUNDE NOCH DROPBOX UND SEINE VERTRAGSPARTNER IRGENDWELCHE GEWÄHRLEISTUNGEN GEBEN, WEDER AUSDRÜCKLICH, STILLSCHWEIGEND, GESETZLICH NOCH SONSTIGER NATUR, INKLUSIVE DER GEWÄHRLEISTUNG DER MARKTGÄNGIGKEIT, DER EIGNUNG FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK ODER DER NICHTVERLETZUNG VON RECHTEN. DER KUNDE HAFTET FÜR DIE PFLEGE UND SICHERUNG ALLER GESPEICHERTEN DATEN.
  10. Haftungsbeschränkung 
    1. Beschränkung der indirekten Haftung – SOWEIT RECHTLICH ZULÄSSIG HAFTEN WEDER DROPBOX NOCH SEIN KUNDE, DIE VERTRAGSPARTNER, ZULIEFERER UND VERTEILER VON DROPBOX ÜBER DIE VERPFLICHTUNGEN DER HAFTUNGSFREISTELLUNG VON DROPBOX ODER SEINEM KUNDEN HINAUS FÜR (I) INDIREKTE SCHÄDEN, SPEZIELLE SCHÄDEN, FOLGESCHÄDEN, EXEMPLARISCHE SCHÄDEN ODER SCHADENERSATZ ODER (II) ENTGANGENE NUTZUNG, DATEN-, EINKOMMENS- ODER GEWINNVERLUST (GLEICHGÜLTIG OB DIREKT ODER INDIREKT) ODER GESCHÄFTSAUSFALL, SELBST WENN DIE PARTEI WUSSTE ODER HÄTTE WISSEN SOLLEN, DASS SOLCHE SCHÄDEN MÖGLICH WAREN, UND SELBST WENN DIE DIREKTEN SCHÄDEN KEINE RECHTSMITTEL RECHTFERTIGEN.
    2. Beschränkung der Haftungshöhe – SOWEIT GESETZLICH ZULÄSSIG, IST DER GESAMTHAFTUNGSUMFANG VON DROPBOX IM RAHMEN DIESER VEREINBARUNG AUF DEN NIEDRIGEREN BETRAG BESCHRÄNKT, DER SICH ENTWEDER AUF 100.000 USD ODER AUF DEN VOM KUNDEN FÜR DIE DIENSTE GEZAHLTEN BETRAG BELÄUFT. ALS BERECHNUNGSZEITRAUM GELTEN DIE ZWÖLF MONATE VOR DEM ZUR HAFTUNG FÜHRENDEN EREIGNIS GEMÄSS DIESER VEREINBARUNG.
  11. Streitigkeiten
    1. Informelle Lösung – Dropbox möchte Ihre Probleme mit Dropbox gerne ohne Unterstützung eines Gerichts aus der Welt schaffen. Daher stimmen die Parteien überein, eine Streitigkeit vor Einreichung einer Klage zu lösen, indem die eine die andere Partei entsprechend dem in Abschnitt 12 (e) erläuterten Verfahren kontaktiert. Sollte eine Streitigkeit nicht innerhalb von 30 Tagen nach Benachrichtigung beigelegt sein, kann der Kunde oder Dropbox ein formelles Verfahren einleiten.
    2. Schiedsvereinbarung – Der Kunde und Dropbox kommen überein, alle diese Bedingungen oder die Dienste betreffenden Ansprüche, mit Ausnahme der unter Ausnahmen von der Schiedsvereinbarung erläuterten Situationen, durch ein abschließendes und verbindliches Schiedsverfahren zu klären. Die American Arbitration Association (AAA) wird das Schiedsverfahren im Rahmen seiner Commercial Arbitration Rules (Handelsschiedsgerichtsordnung) entscheiden. Das Schiedsverfahren wird in San Francisco (CA) oder einem anderen, schriftlich und einvernehmlich bestimmten Standort durchgeführt.
    3. Ausnahmen von der Schiedsvereinbarung – Jede der beiden Parteien kann eine Klage im Bundes- oder Landesgericht von San Francisco County, Kalifornien mit dem ausschließlichen Ziel eines Unterlassungsanspruchs anstrengen, um die unzulässige Verwendung oder den Missbrauch der Dienste oder eine Rechtsverletzung des geistigen Eigentums ohne das oben beschriebene informelle Benachrichtigungsverfahren zu unterbinden. Sowohl der Kunde als auch Dropbox stimmen dem Schiedsort zu und erkennen die dortige Gerichtshoheit an.
    4. KEINE GEMEINSCHAFTSKLAGEN – Kunden dürfen Streitigkeiten mit Dropbox nur einzeln beilegen und keine gemeinschaftliche, konsolidierte oder Verbandsklage anstrengen. Gruppenschiedsverfahren, Sammelklagen, Private Attorney General-Klagen und Konsolidierung mit anderen Schiedsverfahren sind nicht gestattet.
  12. Weitere Bestimmungen 
    1. Änderungen der Bedingungen – Dropbox kann diese Vereinbarung von Zeit zu Zeit ändern. Die aktuelle Version ist stets von der Website für Dropbox Business abrufbar. Bei nach eigenem Ermessen wesentlichen Änderungen erfolgt eine schriftliche Benachrichtigung per E-Mail an die mit dem betreffenden Konto verknüpfte Adresse. Andere Änderungen werden auf dem Dropbox-Blog oder der Seite mit den Rechtsinformationen veröffentlicht. Es liegt in der Verantwortung des Kunden, diese Stellen auf Veröffentlichungen zu überprüfen. Mit seiner Nutzung des Dienstes nach Inkrafttreten der Änderungen stimmt der Kunde der geänderten Vereinbarung zu. Wenn der Kunde der geänderten Vereinbarung nicht zustimmt, steht es ihm frei, die Dienste zu kündigen.
    2. Gesamte Vereinbarung – Diese Vereinbarung, die Kundenrechnung und das Bestellformular von Dropbox (falls zutreffend) stellen hinsichtlich des hier festgelegten Gegenstands die gesamte Vereinbarung zwischen dem Kunden und Dropbox dar und heben alle vorherigen oder gleichzeitig vorhandenen, schriftlichen oder mündlichen Vereinbarungen zu diesem Gegenstand auf. Wenn ein Widerspruch zwischen den Dokumenten besteht, aus denen sich diese Vereinbarung zusammensetzt, gilt folgende Rangfolge der Dokumente: zuerst die von Dropbox ausgestellte Rechnung, dann das Bestellformular von Dropbox und schließlich die Vereinbarung.
    3. Geltendes Recht – DIE VEREINBARUNG UNTERSTEHT KALIFORNISCHEM RECHT UNTER AUSSCHLUSS DER REGELUNGEN DES INTERNATIONALEN PRIVATRECHTS.
    4. Salvatorische Klausel – Falls eine der Bedingungen in dieser Vereinbarung nicht durchsetzbar ist, wird sie gemäß den Absichten der Partei in dem Maße geändert, in dem sie durchgesetzt werden kann und die übrige Vereinbarung bleibt unbeschadet dessen nach wie vor wirksam.
    5. Mitteilungen – Mitteilungen müssen in den USA per First Class, außer Landes per Luftpost oder Kurierdienst geschickt werden, und gelten bei Aushändigung als erhalten: Mitteilungen können außerdem an die mit dem entsprechenden Konto verknüpfte E-Mail-Adresse gesendet werden und gelten nach dem Senden als erhalten. Mitteilungen an Dropbox sind mit Kopie an die Rechtsabteilung (Legal Department) zu senden an Dropbox, Inc., P.O. Box 77767, San Francisco, CA 94107, USA.
    6. Verzichtserklärung – Der Verzicht auf die Geltendmachung einer Bestimmung dieser Vereinbarung stellt keinen Verzicht auf eine nachfolgende Geltendmachung dar.
    7. Abtretung – Der Kunde darf keinen Teil dieser Vereinbarung oder darin erläuterte Rechte oder Verpflichtungen ohne schriftliche Zustimmung von Dropbox abtreten oder übertragen. Dropbox darf diese Vereinbarung nur nach Benachrichtigung des Kunden übertragen, es sei denn, Dropbox überträgt diese Vereinbarung oder darin erläuterte Rechte oder Verpflichtungen auf einen Vertragspartner oder in Verbindung mit einer Fusion, einer Übernahme, einer Neuorganisation des Unternehmens oder dem vollständigen oder teilweisen Verkauf aller Vermögenswerte. Jeder anderweitige Versuch der Abtretung oder Übertragung ist nichtig.
    8. Keine Geschäftsbesorgung – Dropbox und Kunde sind unabhängige Vertragspartner und diese Vereinbarung gilt nicht als Begründung einer (Handels-)Vertretung oder einer Partnerschaft zwischen den beiden Parteien.
    9. Höhere Gewalt – Mit Ausnahme der Zahlungsverpflichtungen sind weder Dropbox noch der Kunde haftbar für unzureichende Vertragserfüllung, soweit diese durch einen Umstand wie Naturkatastrophen, Kriegshandlungen oder terroristische Handlungen, Unruhen, Arbeitsbedingungen, staatliche Maßnahmen und Störungen des Internets verursacht wurde, die außerhalb der zumutbaren Einflussmöglichkeiten der Partei lagen.
    10. Keine Drittbegünstigung – Aus diesem Vertrag ergeben sich keine Drittbegünstigten. Ohne diesen Abschnitt zu begrenzen, gelten die Endnutzer eines Kunden nicht als Drittbegünstigte der Rechte des Kunden im Rahmen dieser Vereinbarung.
    11. Ausfuhrbeschränkungen – Die Ausfuhr und Wiederausfuhr von Daten im Rahmen der Dienste unterliegen den Bestimmungen der Ausfuhrverordnung des amerikanischen Exportkontrollrechts (Export Administration Regulations, EAR) und anderen geltenden Ausfuhrbeschränkungen oder Sanktionen. Die Verwendung dieser Dienste ist in Kuba, dem Iran, Nordkorea, dem Sudan, Syrien und allen anderen Ländern untersagt, über die von den Vereinigten Staaten Sanktionen verhängt wurden, und es liegt in der Verantwortung des Kunden sicherzustellen, dass die Dienste nicht so verwendet werden, dass sie gegen die US-amerikanischen Ausfuhrbeschränkungen bzw. Sanktionen oder andere geltende Gesetze verstoßen. Außerdem obliegt es dem Kunden sicherzustellen, dass die Dienste nicht Personen auf der Table of Denial Orders (Schwarze Liste), der US Entity List oder der Specially Designated Nationals List bereitgestellt werden.

Anhang 1

Beschluss der Kommission C(2010)593

Standardvertragsklauseln (Auftragsverarbeiter)

gemäß Artikel 26 Absatz 2 der Richtlinie 95/46/EG für die Übermittlung personenbezogener Daten an Auftragsverarbeiter, die in Drittländern niedergelassen sind, in denen kein angemessenes Schutzniveau gewährleistet ist

Bezeichnung der Organisation (Datenexporteur): Der Kunde, der Vertragspartei der Dropbox Business-Vereinbarung mit der Dropbox International Unlimited Company ist
(der Datenexporteur)

und

Bezeichnung der Organisation (Datenimporteur): Dropbox, Inc.
Anschrift: 333 Brannan Street, San Francisco, CA 94107 USA
(der Datenimporteur)

(die „Partei“, wenn eine dieser Organisationen gemeint ist, die „Parteien“, wenn beide gemeint sind)

VEREINBAREN folgende Vertragsklauseln („Klauseln“), um angemessene Garantien hinsichtlich des Schutzes der Privatsphäre, der Grundrechte und der Grundfreiheiten von Personen bei der Übermittlung der in Anhang 1 zu diesen Vertragsklauseln spezifizierten personenbezogenen Daten vom Datenexporteur an den Datenimporteur zu bieten.

Klausel 1

Begriffsbestimmungen

Im Rahmen der Vertragsklauseln gelten folgende Begriffsbestimmungen:

  1. die Ausdrücke „personenbezogene Daten“, „besondere Kategorien personenbezogener Daten“, „Verarbeitung“, „für die Verarbeitung Verantwortlicher“, „Auftragsverarbeiter“, „betroffene Person“ und „Kontrollstelle“ entsprechen den Begriffsbestimmungen der Richtlinie 95/46/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 24. Oktober 1995 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten und zum freien Datenverkehr1;
  2. der „Datenexporteur“ ist der für die Verarbeitung Verantwortliche, der die personenbezogenen Daten übermittelt;
  3. der „Datenimporteur“ ist der Auftragsverarbeiter, der sich bereit erklärt, vom Datenexporteur personenbezogene Daten entgegenzunehmen und sie nach der Übermittlung nach dessen Anweisungen und den Bestimmungen der Klauseln in dessen Auftrag zu verarbeiten, und der nicht einem System eines Drittlandes unterliegt, das angemessenen Schutz im Sinne von Artikel 25 Absatz 1 der Richtlinie 95/46/EG gewährleistet;
  4. der „Unterauftragsverarbeiter“ ist der Auftragsverarbeiter, der im Auftrag des Datenimporteurs oder eines anderen Unterauftragsverarbeiters des Datenimporteurs tätig ist und sich bereit erklärt, vom Datenimporteur oder von einem anderen Unterauftragsverarbeiter des Datenimporteurs personenbezogene Daten ausschließlich zu dem Zweck entgegenzunehmen, diese nach der Übermittlung im Auftrag des Datenexporteurs nach dessen Anweisungen, den Klauseln und den Bestimmungen des schriftlichen Unterauftrags zu verarbeiten;
  5. der Begriff „ anwendbares Datenschutzrecht“ bezeichnet die Vorschriften zum Schutz der Grundrechte und Grundfreiheiten der Personen, insbesondere des Rechts auf Schutz der Privatsphäre bei der Verarbeitung personenbezogener Daten, die in dem Mitgliedstaat, in dem der Datenexporteur niedergelassen ist, auf den für die Verarbeitung Verantwortlichen anzuwenden sind;
  6. die „technischen und organisatorischen Sicherheitsmaßnahmen“ sind die Maßnahmen, die personenbezogene Daten vor der zufälligen oder unrechtmäßigen Zerstörung, dem zufälligen Verlust, der Änderung, der unberechtigten Weitergabe oder dem unberechtigten Zugang, insbesondere wenn die Verarbeitung die Übermittlung der Daten über ein Netzwerk umfasst, und vor jeder anderen Form der unrechtmäßigen Verarbeitung schützen sollen.

Klausel 2

Einzelheiten der Übermittlung

Die Einzelheiten der Übermittlung, insbesondere die besonderen Kategorien personenbezogener Daten, sofern vorhanden, werden in Anhang 1 erläutert, der Bestandteil dieser Klauseln ist.

Klausel 3

Drittbegünstigtenklausel

  1. Die betroffenen Personen können diese Klausel sowie Klausel 4 Buchstaben b bis i, Klausel 5 Buchstaben a bis e und g bis j, Klausel 6 Absätze 1 und 2, Klausel 7, Klausel 8 Absatz 2 sowie die Klauseln 9 bis 12 gegenüber dem Datenexporteur als Drittbegünstigte geltend machen.
  2. Die betroffene Person kann diese Klausel, Klausel 5 Buchstaben a bis e und g, die Klauseln 6 und 7, Klausel 8 Absatz 2 sowie die Klauseln 9 bis 12 gegenüber dem Datenimporteur geltend machen, wenn das Unternehmen des Datenexporteurs faktisch oder rechtlich nicht mehr besteht, es sei denn, ein Rechtsnachfolger hat durch einen Vertrag oder kraft Gesetzes sämtliche rechtlichen Pflichten des Datenexporteurs übernommen; in letzterem Fall kann die betroffene Person die Klauseln gegenüber dem Rechtsnachfolger als Träger sämtlicher Rechte und Pflichten des Datenexporteurs geltend machen.
  3. Die betroffene Person kann diese Klausel, Klausel 5 Buchstaben a bis e und g, die Klauseln 6 und 7, Klausel 8 Absatz 2 sowie die Klauseln 9 bis 12 gegenüber dem Unterauftragsverarbeiter geltend machen, wenn sowohl das Unternehmen des Datenexporteurs als auch das des Datenimporteurs faktisch oder rechtlich nicht mehr bestehen oder zahlungsunfähig sind, es sei denn, ein Rechtsnachfolger hat durch einen Vertrag oder kraft Gesetzes sämtliche rechtlichen Pflichten des Datenexporteurs übernommen; in letzterem Fall kann die betroffene Person die Klauseln gegenüber dem Rechtsnachfolger als Träger sämtlicher Rechte und Pflichten des Datenexporteurs geltend machen. Eine solche Haftpflicht des Unterauftragsverarbeiters ist auf dessen Verarbeitungstätigkeiten nach den Klauseln beschränkt.
  4. Die Parteien haben keine Einwände dagegen, dass die betroffene Person, sofern sie dies ausdrücklich wünscht und das nationale Recht dies zulässt, durch eine Vereinigung oder sonstige Einrichtung vertreten wird.

Klausel 4

Pflichten des Datenexporteurs

Der Datenexporteur erklärt sich bereit und garantiert, dass:

  1. die Verarbeitung der personenbezogenen Daten einschließlich der Übermittlung entsprechend den einschlägigen Bestimmungen des anwendbaren Datenschutzrechts durchgeführt wurde und auch weiterhin so durchgeführt wird (und gegebenenfalls den zuständigen Behörden des Mitgliedstaats mitgeteilt wurde, in dem der Datenexporteur niedergelassen ist) und nicht gegen die einschlägigen Vorschriften dieses Staates verstößt;
  2. er den Datenimporteur angewiesen hat und während der gesamten Dauer der Datenverarbeitungsdienste anweisen wird, die übermittelten personenbezogenen Daten nur im Auftrag des Datenexporteurs und in Übereinstimmung mit dem anwendbaren Datenschutzrecht und den Klauseln zu verarbeiten;
  3. der Datenimporteur hinreichende Garantien bietet in Bezug auf die in Anhang 2 zu diesem Vertrag beschriebenen technischen und organisatorischen Sicherheitsmaßnahmen;
  4. die Sicherheitsmaßnahmen unter Berücksichtigung der Anforderungen des anwendbaren Datenschutzrechts, des Standes der Technik, der bei ihrer Durchführung entstehenden Kosten, der von der Verarbeitung ausgehenden Risiken und der Art der zu schützenden Daten hinreichend gewährleisten, dass personenbezogene Daten vor der zufälligen oder unrechtmäßigen Zerstörung, dem zufälligem Verlust, der Änderung, der unberechtigten Weitergabe oder dem unberechtigten Zugang, insbesondere wenn die Verarbeitung die Übermittlung der Daten über ein Netzwerk umfasst, und vor jeder anderen Form der unrechtmäßigen Verarbeitung geschützt sind;
  5. er für die Einhaltung dieser Sicherheitsmaßnahmen sorgt;
  6. die betroffene Person bei der Übermittlung besonderer Datenkategorien vor oder sobald wie möglich nach der Übermittlung davon in Kenntnis gesetzt worden ist oder gesetzt wird, dass ihre Daten in ein Drittland übermittelt werden könnten, das kein angemessenes Schutzniveau im Sinne der Richtlinie 95/46/EG bietet;
  7. er jede vom Datenimporteur oder einem Unterauftragsverarbeiter gemäß Klausel 5(b) und Klausel 8(3) erhaltene Benachrichtigung der Kontrollstelle des Datenexporteurs melden wird, wenn der Datenexporteur beschließt, die Übermittlung fortzusetzen oder die Suspendierung aufzuheben;
  8. er den betroffenen Personen auf Anfrage eine Kopie der Klauseln mit Ausnahme von Anhang 2 sowie eine allgemeine Beschreibung der Sicherheitsmaßnahmen zur Verfügung stellt; außerdem stellt er ihnen gegebenenfalls eine Kopie des Vertrags über Datenverarbeitungsdienste zur Verfügung, der gemäß den Klauseln an einen Unterauftragsverarbeiter vergeben wurde, es sei denn, die Klauseln oder der Vertrag enthalten Geschäftsinformationen; in diesem Fall können solche Geschäftsinformationen herausgenommen werden;
  9. bei der Vergabe eines Verarbeitungsauftrags an einen Unterauftragsverarbeiter die Verarbeitung gemäß Klausel 11 erfolgt und die personenbezogenen Daten und die Rechte der betroffenen Person mindestens ebenso geschützt sind, wie vom Datenimporteur nach diesen Klauseln verlangt; und
  10. er für die Einhaltung der Klausel 4 Buchstaben a bis i sorgt.

Klausel 5

Pflichten des Datenimporteurs2

Der Datenimporteur erklärt sich bereit und garantiert, dass:

  1. er die personenbezogenen Daten nur im Auftrag des Datenexporteurs und in Übereinstimmung mit dessen Anweisungen und den vorliegenden Klauseln verarbeitet; dass er sich, falls er dies aus irgendwelchen Gründen nicht einhalten kann, bereit erklärt, den Datenexporteur unverzüglich davon in Kenntnis zu setzen, der unter diesen Umständen berechtigt ist, die Datenübermittlung auszusetzen und/oder vom Vertrag zurückzutreten;
  2. er seines Wissens keinen Gesetzen unterliegt, die ihm die Befolgung der Anweisungen des Datenexporteurs und die Einhaltung seiner vertraglichen Pflichten unmöglich machen, und eine Gesetzesänderung, die sich voraussichtlich sehr nachteilig auf die Garantien und Pflichten auswirkt, die die Klauseln bieten sollen, dem Datenexporteur mitteilen wird, sobald er von einer solchen Änderung Kenntnis erhält; unter diesen Umständen ist der Datenexporteur berechtigt, die Datenübermittlung auszusetzen und/oder vom Vertrag zurückzutreten;
  3. er vor der Verarbeitung der übermittelten personenbezogenen Daten die in Anhang 2 beschriebenen technischen und organisatorischen Sicherheitsmaßnahmen ergriffen hat;
  4. er den Datenexporteur unverzüglich informiert über
    1. alle rechtlich bindenden Aufforderungen einer Vollstreckungsbehörde zur Weitergabe der personenbezogenen Daten, es sei denn, dies wäre anderweitig untersagt, beispielsweise durch ein strafrechtliches Verbot zur Wahrung des Untersuchungsgeheimnisses bei strafrechtlichen Ermittlungen;
    2. jeden zufälligen oder unberechtigten Zugang und
    3. alle Anfragen, die direkt von den betroffenen Personen an ihn gerichtet werden, ohne diese zu beantworten, es sei denn, er wäre anderweitig dazu berechtigt;
  5. er alle Anfragen des Datenexporteurs im Zusammenhang mit der Verarbeitung der übermittelten personenbezogenen Daten durch den Datenexporteur unverzüglich und ordnungsgemäß bearbeitet und die Ratschläge der Kontrollstelle im Hinblick auf die Verarbeitung der übermittelten Daten befolgt;
  6. er auf Verlangen des Datenexporteurs seine für die Verarbeitung erforderlichen Datenverarbeitungseinrichtungen zur Prüfung der unter die Klauseln fallenden Verarbeitungstätigkeiten zur Verfügung stellt. Die Prüfung kann vom Datenexporteur oder einem vom Datenexporteur ggf. in Absprache mit der Kontrollstelle ausgewählten Prüfgremium durchgeführt werden, dessen Mitglieder unabhängig sind, über die erforderlichen Qualifikationen verfügen und zur Vertraulichkeit verpflichtet sind;
  7. er den betroffenen Personen auf Anfrage eine Kopie der Klauseln und gegebenenfalls einen bestehenden Vertrag über die Vergabe eines Verarbeitungsauftrags an einen Unterauftragsverarbeiter zur Verfügung stellt, es sei denn, die Klauseln oder der Vertrag enthalten Geschäftsinformationen; in diesem Fall können solche Geschäftsinformationen herausgenommen werden; Anhang 2 wird durch eine allgemeine Beschreibung der Sicherheitsmaßnahmen ersetzt, wenn die betroffene Person vom Datenexporteur keine solche Kopie erhalten kann;
  8. er bei der Vergabe eines Verarbeitungsauftrags an einen Unterauftragsverarbeiter den Datenexporteur vorher benachrichtigt und seine vorherige schriftliche Einwilligung eingeholt hat;
  9. der Unterauftragsverarbeiter die Datenverarbeitungsdienste in Übereinstimmung mit Klausel 11 erbringt;
  10. er dem Datenexporteur unverzüglich eine Kopie des Unterauftrags über die Datenverarbeitung zuschickt, den er nach den Klauseln geschlossen hat.

Klausel 6

Haftung

  1. Die Parteien vereinbaren, dass jede betroffene Person, die durch eine Verletzung der in Klausel 3 oder 11 genannten Pflichten durch eine Partei oder den Unterauftragsverarbeiter Schaden erlitten hat, berechtigt ist, vom Datenexporteur Schadenersatz für den erlittenen Schaden zu erlangen
  2. Ist die betroffene Person nicht in der Lage, gemäß Absatz 1 gegenüber dem Datenexporteur wegen Verstoßes des Datenimporteurs oder seines Unterauftragsverarbeiters gegen in Klausel 3 oder 11 genannte Pflichten Schadenersatzansprüche geltend zu machen, weil das Unternehmen des Datenexporteurs faktisch oder rechtlich nicht mehr besteht oder zahlungsunfähig ist, ist der Datenimporteur damit einverstanden, dass die betroffene Person Ansprüche gegenüber ihm statt gegenüber dem Datenexporteur geltend macht, es sei denn, ein Rechtsnachfolger hat durch Vertrag oder kraft Gesetzes sämtliche rechtlichen Pflichten des Datenexporteurs übernommen; in diesem Fall kann die betroffene Person ihre Ansprüche gegenüber dem Rechtsnachfolger geltend machen.
    Der Datenimporteur kann sich seiner Haftung nicht entziehen, indem er sich auf die Verantwortung des Unterauftragsverarbeiters für einen Verstoß beruft.
  3. Ist die betroffene Person nicht in der Lage, gemäß den Absätzen 1 und 2 gegenüber dem Datenexporteur oder dem Datenimporteur wegen Verstoßes des Unterauftragsverarbeiters gegen in den Klauseln 3 und 11 aufgeführte Pflichten Ansprüche geltend zu machen, weil sowohl das Unternehmen des Datenexporteurs als auch das des Datenimporteurs faktisch oder rechtlich nicht mehr bestehen oder zahlungsunfähig sind, ist der Unterauftragsverarbeiter damit einverstanden, dass die betroffene Person im Zusammenhang mit seinen Datenverarbeitungstätigkeiten aufgrund der Klauseln gegenüber ihm statt gegenüber dem Datenexporteur oder dem Datenimporteur einen Anspruch geltend machen kann, es sei denn, ein Rechtsnachfolger hat durch Vertrag oder kraft Gesetzes sämtliche rechtlichen Pflichten des Datenexporteurs oder des Datenimporteurs übernommen; in diesem Fall kann die betroffene Person ihre Ansprüche gegenüber dem Rechtsnachfolger geltend machen. Eine solche Haftung des Unterauftragsverarbeiters ist auf dessen Verarbeitungstätigkeiten nach diesen Klauseln beschränkt.

Klausel 7

Schlichtungsverfahren und Gerichtsstand

  1. Für den Fall, dass eine betroffene Person gegenüber dem Datenimporteur Rechte als Drittbegünstigte und/oder Schadenersatzansprüche aufgrund der Vertragsklauseln geltend macht, erklärt sich der Datenimporteur bereit, die Entscheidung der betroffenen Person zu akzeptieren, und zwar entweder:
    1. die Angelegenheit in einem Schlichtungsverfahren durch eine unabhängige Person oder gegebenenfalls durch die Kontrollstelle beizulegen oder
    2. die Gerichte des Mitgliedstaats, in dem der Datenexporteur niedergelassen ist, mit dem Streitfall zu befassen.
  2. Die Parteien vereinbaren, dass die Entscheidung der betroffenen Person nicht die materiellen Rechte oder Verfahrensrechte dieser Person, nach anderen Bestimmungen des nationalen oder internationalen Rechts Rechtsbehelfe einzulegen, berührt.

Klausel 8

Zusammenarbeit mit Kontrollstellen

  1. Der Datenexporteur erklärt sich bereit, eine Kopie dieses Vertrags bei der Kontrollstelle zu hinterlegen, wenn diese es verlangt oder das anwendbare Datenschutzrecht es so vorsieht.
  2. Die Parteien vereinbaren, dass die Kontrollstelle befugt ist, den Datenimporteur und etwaige Unterauftragsverarbeiter im gleichen Maße und unter denselben Bedingungen einer Prüfung zu unterziehen, unter denen die Kontrollstelle gemäß dem anwendbaren Datenschutzrecht auch den Datenexporteur prüfen müsste.
  3. Der Datenimporteur setzt den Datenexporteur unverzüglich über Rechtsvorschriften in Kenntnis, die für ihn oder etwaige Unterauftragsverarbeiter gelten und eine Prüfung des Datenimporteurs oder von Unterauftragsverarbeitern gemäß Absatz 2 verhindern. In diesem Fall ist der Datenexporteur berechtigt, die in Klausel 5 Buchstabe b vorgesehenen Maßnahmen zu ergreifen.

Klausel 9

Anwendbares Recht

Für diese Klauseln gilt das Recht des Mitgliedstaats, in dem der Datenexporteur niedergelassen ist.

Klausel 10

Änderung des Vertrags

Die Parteien verpflichten sich, die Klauseln nicht zu verändern. Es steht den Parteien allerdings frei, erforderlichenfalls weitere, geschäftsbezogene Klauseln aufzunehmen, sofern diese nicht im Widerspruch zu der Klausel stehen.

Klausel 11

Vergabe eines Unterauftrags

  1. Der Datenimporteur darf ohne die vorherige schriftliche Einwilligung des Datenexporteurs keinen nach den Klauseln auszuführenden Verarbeitungsauftrag dieses Datenexporteurs an einen Unterauftragnehmer vergeben. Vergibt der Datenimporteur mit Einwilligung des Datenexporteurs Unteraufträge, die den Pflichten der Klauseln unterliegen, ist dies nur im Wege einer schriftlichen Vereinbarung mit dem Unterauftragsverarbeiter möglich, die diesem die gleichen Pflichten auferlegt, die auch der Datenimporteur nach den Klauseln erfüllen muss3. Sollte der Unterauftragsverarbeiter seinen Datenschutzpflichten nach der schriftlichen Vereinbarung nicht nachkommen, bleibt der Datenimporteur gegenüber dem Datenexporteur für die Erfüllung der Pflichten des Unterauftragsverarbeiters nach der Vereinbarung uneingeschränkt verantwortlich.
  2. Die vorherige schriftliche Vereinbarung zwischen dem Datenimporteur und dem Unterauftragsverarbeiter muss gemäß Klausel 3 auch eine Drittbegünstigtenklausel für Fälle enthalten, in denen die betroffene Person nicht in der Lage ist, einen Schadenersatzanspruch gemäß Klausel 6 Absatz 1 gegenüber dem Datenexporteur oder dem Datenimporteur geltend zu machen, weil diese faktisch oder rechtlich nicht mehr bestehen oder zahlungsunfähig sind und kein Rechtsnachfolger durch Vertrag oder kraft Gesetzes sämtliche rechtlichen Pflichten des Datenexporteurs oder des Datenimporteurs übernommen hat. Eine solche Haftpflicht des Unterauftragsverarbeiters ist auf dessen Verarbeitungstätigkeiten nach den Klauseln beschränkt.
  3. Für Datenschutzbestimmungen im Zusammenhang mit der Vergabe von Unteraufträgen über die Datenverarbeitung gemäß Absatz 1 gilt das Recht des Mitgliedstaats, in dem der Datenexporteur niedergelassen ist.
  4. Der Datenexporteur führt ein mindestens einmal jährlich zu aktualisierendes Verzeichnis der mit Unterauftragsverarbeitern nach den Klauseln geschlossenen Vereinbarungen, die vom Datenimporteur nach Klausel 5 Buchstabe j übermittelt wurden. Das Verzeichnis wird der Kontrollstelle des Datenexporteurs bereitgestellt.

Klausel 12

Pflichten nach Beendigung der Datenverarbeitungsdienste

  1. Die Parteien vereinbaren, dass der Datenimporteur und der Unterauftragsverarbeiter bei Beendigung der Datenverarbeitungsdienste je nach Wunsch des Datenexporteurs alle übermittelten personenbezogenen Daten und deren Kopien an den Datenexporteur zurückschicken oder alle personenbezogenen Daten zerstören und dem Datenexporteur bescheinigen, dass dies erfolgt ist, sofern die Gesetzgebung, der der Datenimporteur unterliegt, diesem die Rückübermittlung oder Zerstörung sämtlicher oder Teile der übermittelten personenbezogenen Daten nicht untersagt. In diesem Fall garantiert der Datenimporteur, dass er die Vertraulichkeit der übermittelten personenbezogenen Daten gewährleistet und diese Daten nicht mehr aktiv weiterverarbeitet.
  2. Der Datenimporteur und der Unterauftragsverarbeiter garantieren, dass sie auf Verlangen des Datenexporteurs und/oder der Kontrollstelle ihre Datenverarbeitungseinrichtungen zur Prüfung der in Absatz 1 genannten Maßnahmen zur Verfügung stellen.

Zusatzbestimmungen

In den Abschnitten A und C und in den Anhängen verwendete Kernbegriffe, die hier nicht definiert sind, werden in der Bedeutung verwendet, die in der Dropbox Business-Vereinbarung zwischen dem Datenexporteur und der Dropbox International Unlimited Company festgelegt wurde.

  1. Sicherheits-Audit – Der Datenimporteur ist nach ISO/IEC 27001:2013 und ISO/IEC 27018:2014 zertifiziert und behält diese durch eine unabhängige externe Prüfstelle ausgestellten Zertifizierungen bei. Der Datenimporteur unterzieht sich für die gesamte Vertragslaufzeit auch weiterhin regelmäßigen ISO/IEC 27001:2013- und ISO/IEC 27018-Audits, die zur Beibehaltung dieser Zertifizierungen erforderlich sind. Der Datenimporteur unterzieht sich darüber hinaus regelmäßig Service Organization Control 2 (SOC 2) Typ II-Audits. Unter Einhaltung der Datenschutzverpflichtungen des Datenimporteurs, jedoch nicht mehr als einmal im Jahr, stellt der Datenimporteur dem Datenexporteur auf schriftliche Anfrage eine Ausfertigung des SOC 2 Typ II-Berichts zur Verfügung. Der Datenimporteur stellt neue SOC 2-Berichte bei deren Abschluss unter Einhaltung seiner Vertraulichkeitsrichtlinien zur Verfügung. Der Datenimporteur prüft regelmäßig seine externen Subservice-Partner, die Audits gemäß den Standards for Attestation Engagements No. 16 (SSAE 16) / International Standard on Assurance Engagements No. 3402 (ISAE 3402) Service Organization Control 1 (SOC 1) Type II oder Service Organization Control 2 (SOC 2) Type II zur Beurteilung von Struktur und Wirksamkeit ihrer Sicherheitsrichtlinien, -verfahren und -kontrollen unterlaufen.

    Der Datenexporteur stimmt zu, dass die in diesem Abschnitt A aufgeführten Verpflichtungen des Datenimporteurs den Auditrechten gemäß Klausel 5(f) und Klausel 12 (2) der Klauseln in vollem Umfang genügen.

  2. Vergabe von Unteraufträgen – Der Datenimporteur ist berechtigt, andere Unternehmen mit der Bereitstellung eingeschränkter Teile der Dienste im Namen des Datenimporteurs zu beauftragen (einschl. Supportdiensten), und der Datenexporteur stimmt der Vergabe von Unteraufträgen für die Verarbeitung personenbezogener Informationen an in den Klauseln beschriebene Unterauftragsverarbeiter zu. Der Datenimporteur sorgt dafür, dass jeder Unterauftragsverarbeiter nur wie in einer schriftlichen Vereinbarung zwischen dem Datenimporteur und dem Unterauftragsverarbeiter festgehalten auf personenbezogene Daten zugreifen und diese nutzen wird. Der Datenexporteur erkennt an, dass jegliche Anforderungen, die gemäß der Klauseln in Bezug auf Vereinbarungen mit Unterauftragsverarbeitern für den Datenimporteur gelten, in vollem Umfang einzuhalten sind, vorausgesetzt, die zwischen dem Datenimporteur und dem Unterauftragsverarbeiter geschlossene Vereinbarung für die Unterauftragsverarbeitung bietet mindestens dasselbe Maß an Datenschutz, das die Dropbox Business-Vereinbarung vorschreibt.
  3. Haftung – Die Klauseln unterliegen den Haftungsbeschränkungen und -ausschlüssen im Abschnitt „Haftungsbeschränkung“ der Dropbox Business-Vereinbarung, sodass die Gesamthaftung des Datenimporteurs und der Dropbox International Unlimited Company zusammengenommen die in der Dropbox Business-Vereinbarung festgehaltene maximale Haftung nicht überschreiten. Zur Vermeidung von Missverständnissen ist der Datenexporteur nicht berechtigt, denselben Schaden beim Datenimporteur und bei der Dropbox International Unlimited Company geltend zu machen.

Anhang 1 zu den Standardvertragsklauseln

Dieser Anhang ist Bestandteil der Klauseln und muss von den Parteien ausgefüllt und unterzeichnet werden.

Die Mitgliedstaaten können entsprechend den nationalen Verfahren diesen Anhang um erforderliche Zusatzangaben ergänzen.

Datenexporteur:

Der Datenexporteur ist (bitte erläutern Sie kurz Ihre Tätigkeiten, die für die Übermittlung von Belang sind):

Der Kunde im Rahmen der Dropbox Business-Vereinbarung mit der Dropbox International Unlimited Company.

Datenimporteur

Der Datenimporteur ist (bitte erläutern Sie kurz die Tätigkeiten, die für die Übermittlung von Belang sind):

Dropbox, Inc., ein globaler Anbieter von Clouddiensten für Einzelpersonen und Unternehmen. Dropbox, Inc. und seine Partner stellen eine Website, Software und Anwendungen für Mobilgeräte bereit, mit deren Hilfe Nutzer Dateien speichern, Dateien über mehrere Geräte hinweg synchronisieren und mit anderen gemeinsam bearbeiten können. Auf die Dienste von Dropbox, Inc. kann auch über Anwendungsprogrammierschnittstellen (APIs) zugegriffen werden.

Betroffene Personen

Die übermittelten personenbezogenen Daten gelten für folgende Kategorien betroffener Personen (bitte genau angeben):

Die Endnutzer des Datenexporteurs und die Endnutzer der Partner des Datenexporteurs, u. a. Mitarbeiter, Berater und Auftragnehmer des Datenexporteurs, sowie jegliche Einzelpersonen, die mit Endnutzern der Dienste des Datenimporteurs zusammenarbeiten oder Inhalte mit diesen teilen. 

Kategorien von Daten

Die übermittelten personenbezogenen Daten gehören zu folgenden Datenkategorien (bitte genau angeben):

Informationen, die Endnutzer identifizieren, Unternehmensdaten (online und offline) sowie Dokumente, Bilder und andere Inhalte oder Daten, die in elektronischem Format gespeichert oder vom Endnutzer über die Dienste des Datenimporteurs übertragen werden.

Verarbeitung

Die übermittelten personenbezogenen Daten werden folgenden grundlegenden Verarbeitungsmaßnahmen unterzogen (bitte genau angeben):

Der Datenimporteur bzw. dessen Unterauftragsverarbeiter nutzen und verarbeiten personenbezogene Daten und der Datenexporteur weist den Datenimporteur an, personenbezogene Daten zur Bereitstellung von Diensten gemäß der Dropbox Business-Vereinbarung zu nutzen und zu verarbeiten.


Anhang 2 zu den Standardvertragsklauseln

Dieser Anhang ist Bestandteil der Klauseln und muss von den Parteien ausgefüllt und unterzeichnet werden.

Beschreibung der technischen oder organisatorischen Sicherheitsmaßnahmen, die der Datenimporteur gemäß Klausel 4 Buchstabe d und Klausel 5 Buchstabe c eingeführt hat (oder Dokument/Rechtsvorschrift beigefügt):

Ansprechpartner für Datenschutzfragen

Der Datenschutzbeauftragte des Datenimporteurs ist erreichbar unter privacy@dropbox.com.

Sicherheitsvorkehrungen

Der Datenimporteur hat angemessene administrative, technische und physische Sicherheitsvorkehrungen zum Schutz personenbezogener Daten getroffen, die im Sicherheits-Whitepaper zu Dropbox Business (verfügbar ab dem Datum des Inkrafttretens unter: https://www.dropbox.com/…/Security_Whitepaper.pdf) erläutert und unten ausgeführt sind, und wird diese weiterhin aufrechterhalten. Der Datenimporteur kann diese Sicherheitsvorkehrungen von Zeit zu Zeit aktualisieren. Die jeweils aktuelle Version wird unter der obigen URL (bzw. einer anderen vom Datenimporteur mitgeteilten URL) zur Verfügung gestellt, wobei der Datenimporteur den Datenexporteur zu benachrichtigen hat, wenn der Datenimporteur die Sicherheitsvorkehrungen auf eine Art und Weise ändert, die eine erhebliche Beeinträchtigung der administrativen, technischen oder physischen Sicherheitsmerkmale darstellt, die darin oder in diesem Anhang 2 festgehalten sind.

  1. Sicherheit des Dienstes
    1. Dropbox-Systemarchitektur – Der Dienst des Datenimporteurs verfügt über mehrere Sicherheitsebenen, einschließlich Datentransfer, Verschlüsselung, Netzwerkkonfiguration sowie Steuerelemente auf Anwendungsebene, die über eine skalierbare, sichere Infrastruktur verteilt sind. Endnutzer des vom Datenimporteur angebotenen Dienstes können jederzeit über den Desktop, online und über mobile Clients auf Dateien und Ordner zugreifen. Alle diese Clients stellen Verbindungen mit sicheren Diensten her, über die Zugriff auf Dateien gewährt wird, die Freigabe von Dateien für andere Nutzer ermöglicht wird sowie die Aktualisierung verknüpfter Geräte durchgeführt wird, wenn Dateien hinzugefügt, verändert oder gelöscht werden. Der Dienst kann über eine Reihe von Benutzeroberflächen genutzt werden. Jede einzelne besitzt Sicherheitseinstellungen und Funktionen, die die Daten verarbeiten und schützen und dem Nutzer gleichzeitig einfachen Zugriff bieten.
    2. Zuverlässigkeit – Der Dienst des Datenimporteurs ist mit mehreren Redundanzebenen versehen, um Nutzer vor Datenverlusten zu schützen und die Verfügbarkeit zu gewährleisten.
    3. Verschlüsselung – Um Daten bei der Übertragung zwischen dem Datenexporteur und dem Datenimporteur zu schützen, verwendet der Datenimporteur Secure Sockets Layer (SSL)/Transport Layer Security (TLS) und richtet einen sicheren Tunnel ein, der durch eine AES-Verschlüsselung (Advanced Encryption Standard) mit mindestens 128 Bit geschützt ist. Dokumente werden mit einer 256-Bit-AES-Verschlüsselung gespeichert. Die Infrastruktur zur Schlüsselverwaltung des Datenimporteurs umfasst betriebliche, technische und prozesstechnische Sicherheitsmaßnahmen und bietet nur sehr begrenzten Direktzugriff auf Schlüssel. Erzeugung, Austausch und Speicherung des Schlüssels werden für eine dezentralisierte Verarbeitung verteilt.
    4. Nutzerverwaltungsfunktionen – Endnutzer des vom Datenimporteur angebotenen Dienst können verloren gegangene Dateien und frühere Dateiversionen wiederherstellen. Damit ist sichergestellt, dass Änderungen an diesen Dateien nachverfolgt und abgerufen werden können. Der Dienst des Datenimporteurs ermöglicht die Nutzung eines zweistufigen Authentifizierungsverfahrens, das zusätzlichen Schutz bietet.
    5. Rechenzentren – Die Unternehmens- und Produktionssysteme des Datenimporteurs befinden sich in Rechenzentren externer Subservice-Anbieter in den USA. Alle Service Organization Control-Berichte, d. h. SOC 1- und SOC 2-Berichte, aus den Rechenzentren von Subservice-Unternehmen werden mindestens einmal jährlich vom Datenimporteur auf hinreichende Sicherheitsmaßnahmen überprüft.
  2. Informationssicherheit
    1. Richtlinien – Der Datenimporteur hat umfassende Sicherheitsrichtlinien festgelegt, die Bereiche der Informationssicherheit, der physischen Sicherheit, des Umgangs mit Sicherheitsverletzungen, des logischen Zugriffs, des Zutritts in die Produktionsumgebung, des Änderungsmanagements und des Supports abdecken. Diese Richtlinien werden mindestens einmal im Jahr überprüft und genehmigt. Die Mitarbeiter des Datenimporteurs werden über Aktualisierungen dieser Richtlinien benachrichtigt und nehmen an entsprechenden Sicherheitsschulungen teil.
    2. Personalrichtlinien und Zugang – Die internen Richtlinien des Datenimporteurs erfordern Verfahren für die Integration von Mitarbeitern einschließlich Zuverlässigkeitsüberprüfungen (soweit zulässig gemäß örtlich geltenden Gesetzen), Anerkennung der Sicherheitsrichtlinien, Übermittlung von Aktualisierungen der Sicherheitsrichtlinien und Geheimhaltungsvereinbarungen. Der Zugang wird Mitarbeitern und Auftragnehmern sofort entzogen, sobald diese das Unternehmen verlassen. Der Datenimporteur wendet technische Zugangskontrollen und interne Richtlinien an, um Mitarbeiter daran zu hindern, willkürlich auf Dateidaten zuzugreifen, und um den Zugang zu Metadaten und sonstigen Informationen zu Endnutzerkonten einzuschränken. Damit Schutz und Sicherheit der Endnutzerdaten gewährleistet sind, ist es nur sehr wenigen Mitarbeitern oder Auftragnehmern gestattet, auf die Umgebung zuzugreifen, in der die Endnutzerdateien gespeichert sind. Ein Nachweis der Zutrittsanfrage, der Begründung und der Genehmigung werden von der leitenden Stelle verwahrt und der Zutritt wird vom zuständigen Personal gewährt.
    3. Netzwerksicherheit – Der Datenimporteur unterhält Mechanismen zur Sicherung der Netzwerksicherheit und zur Überwachung, die mehrere Ebenen des Schutzes und der Verteidigung bieten. Der Datenimporteur wendet branchenübliche Schutztechniken an, einschließlich Firewalls, Überwachung der Netzwerksicherheit sowie Einbruchmeldesysteme, damit nur zulässiger Datenverkehr die Infrastruktur des Datenimporteurs erreichen kann.
    4. Änderungsmanagement – Der Datenimporteur gewährleistet, dass alle sicherheitsrelevanten Änderungen vor der Implementierung in die Produktionsumgebung autorisiert wurden. Quellcode-Änderungen werden von Entwicklern angefordert, die eine Verbesserung an einer Anwendung oder einem Dienst des Datenimporteurs vornehmen möchten. Änderungen an der Infrastruktur des Datenimporteurs können nur von befugtem Personal durchgeführt werden. Alle Änderungen an der Anwendungsebene der Dienste müssen einer automatisierten Qualitätssicherung (QS) unterzogen werden, um die Einhaltung der Sicherheitsanforderungen zu gewährleisten. Bei erfolgreichem Abschluss des QS-Verfahrens werden die Änderungen implementiert.
    5. Compliance (Konformität) – Der Datenimporteur, dessen Rechenzentrumspartner und Managed Service Provider unterziehen sich regelmäßigen Sicherheits-Audits, die von einem unabhängigen Drittanbieter durchgeführt werden. Der Datenimporteur nimmt weiterhin an regelmäßigen Audits gemäß ISO/IEC 27001:2013 und ISO/IEC 27018:2014 teil. Der Datenimporteur überprüft auch alle SOC 1- und SOC 2-Berichte für sämtliche Subservice-Unternehmen. Falls der SOC 1- bzw. SOC 2-Bericht eines Subservice-Partners nicht zur Verfügung stehen sollte, führt der Datenimporteur persönliche Sicherheitsprüfungen vor Ort durch, um zu gewährleisten, dass die geltenden physischen, umgebungsbedingten und betrieblichen Sicherheitsmaßnahmen den Kontrollkriterien und vertraglichen Anforderungen entsprechen. Der Datenimporteur überprüft laufend weitere Zertifizierungen und Konformitätsversicherungen, die dem Datenimporteur von Subservice-Partnern zur Verfügung gestellt werden.
  3. Physische Sicherheit
    1. Infrastruktur – Zutritt zu Subservice-Unternehmenseinrichtungen, in denen sich Produktionssysteme befinden, ist auf vom Datenimporteur autorisierte Mitarbeiter beschränkt und gilt nur soweit, wie der Zutritt für die Ausübung der Aufgaben dieser Mitarbeiter notwendig ist. Einzelpersonen, die außerdem Zutritt zu den Einrichtungen der Produktionsumgebung benötigen, ist dies nur nach ausdrücklicher Genehmigung von der zuständigen leitenden Stelle gestattet.
    2. Büroräume – Der Datenimporteur unterhält ein Team für die physische Sicherheit, das dafür zuständig ist, die Richtlinien für physische Sicherheit durchzusetzen und für die Einhaltung aller Sicherheitsbestimmungen in den Büroräumen des Datenimporteurs zu sorgen. Zugang zu Bereichen, die Unternehmensdienste bereitstellen, ist auf autorisiertes Personal mit erhöhten Rechten beschränkt, die über das Badge-Zugriffssystem gewährt werden.

Fußnoten

  1. Die Parteien können die Begriffsbestimmungen der Richtlinie 95/46/EG in diese Klausel aufnehmen, wenn nach ihrem Dafürhalten der Vertrag für sich allein stehen sollte. ↩
  2. Zwingende Erfordernisse des für den Datenimporteur geltenden innerstaatlichen Rechts, die nicht über das hinausgehen, was in einer demokratischen Gesellschaft für den Schutz eines der in Artikel 13 Absatz 1 der Richtlinie 95/46/EG aufgelisteten Interessen erforderlich ist, widersprechen nicht den Standardvertragsklauseln, wenn sie zur Gewährleistung der Sicherheit des Staates, der Landesverteidigung, der öffentlichen Sicherheit, der Verhütung, Ermittlung, Feststellung und Verfolgung von Straftaten oder Verstößen gegen die berufsständischen Regeln bei reglementierten Berufen, eines wichtigen wirtschaftlichen oder finanziellen Interesses eines Mitgliedstaats, des Schutzes der betroffenen Person und der Rechte und Freiheiten anderer Personen erforderlich sind. Beispiele für zwingende Erfordernisse, die nicht über das hinausgehen, was in einer demokratischen Gesellschaft erforderlich ist, sind international anerkannte Sanktionen, Erfordernisse der Steuerberichterstattung oder Anforderungen zur Bekämpfung der Geldwäsche.
  3. Dies kann dadurch gewährleistet werden, dass der Unterauftragsverarbeiter den nach diesem Beschluss geschlossenen Vertrag zwischen dem Datenexporteur und dem Datenimporteur mitunterzeichnet.

Diese Übersetzung wird nur zu Informationszwecken bereitgestellt. Bei Unstimmigkeiten gilt der englische Ausgangstext.

DMCA-Richtlinien

Dropbox, nachfolgend Dropbox genannt, respektiert die gewerblichen Schutzrechte Dritter und erwartet, dasselbe von seinen Nutzern. Gemäß dem Digital Millennium Copyright Act aus dem Jahr 1998, dessen Wortlaut Sie auf der Website des U.S. Copyright Office unter http://www.copyright.gov/legislation/dmca.pdf finden, reagiert Dropbox unverzüglich auf Mitteilungen über Urheberrechtsverletzungen bei der Nutzung des Dropbox-Dienstes bzw. der Dropbox-Website, nachfolgend Website genannt, wenn solche Rechtsverletzungen dem in der untenstehenden Beispielbenachrichtigung genannten Urheberrechtsbeauftragten von Dropbox gemeldet werden.

Wenn Sie Urheberrechtsinhaber sind oder bevollmächtigt sind, im Namen eines Urheberrechtsinhabers oder aufgrund eines ausschließlichen Rechts im Rahmen des Urheberrechts zu handeln, so teilen Sie uns bitte mutmaßliche Verstöße gegen Urheberrechte mit, die auf der Website oder über die Website begangen wurden, indem Sie die folgende DMCA-Benachrichtigung ausfüllen und dem zuständigen Urheberrechtsbeauftragten von Dropbox zukommen lassen. Nach Erhalt der unten beschriebenen Benachrichtigung ergreifen wir nach eigenem Ermessen die Maßnahmen, die wir für angemessen erachten. Eine solche Maßnahme kann beispielsweise das Entfernen des betroffenen Inhalts von der Website sein.

DMCA-Benachrichtigung über eine mutmaßliche Urheberrechtsverletzung („Benachrichtigung”)

  1. Nennen Sie das urheberrechtlich geschützte Werk, das möglicherweise von einer Urheberrechtsverletzung betroffen ist. Falls sich Ihre Benachrichtigung auf mehrere urheberrechtlich geschützte Werke bezieht, können Sie eine repräsentative Liste der betroffenen Werke angeben.

  2. Geben Sie den Inhalt oder Link an, der angeblich das Urheberrecht verletzt (oder den Gegenstand der Verletzung) und zu dem der Zugang unterbunden werden soll. Diese Informationen sollten zumindest die URL des Links auf der Website oder den genauen Ort dieses Inhalts enthalten.

  3. Geben Sie Ihre Firmenzugehörigkeit (falls zutreffend), Postanschrift, Telefonnummer und (sofern vorhanden) E-Mail-Adresse an.

  4. Fügen Sie die folgenden beiden Sätze in die Benachrichtigung ein:
    • “Ich versichere hiermit guten Glaubens, dass die Weitergabe urheberrechtlich geschützten Materials an die obengenannte Stelle nicht vom Urheberrechtsinhaber, einer von ihm beauftragten Person oder von Gesetzes wegen (z. B. Fair Use/freie Verwendung) autorisiert wurde.“

    • „Ich versichere, dass die Informationen in dieser Benachrichtigung der Wahrheit entsprechen und, im Bewusstsein der Strafbarkeit der Falschaussage, dass ich der Inhaber des Urheberrechts oder berechtigt bin, im Namen des Urheberrechtsinhabers, des Urheberrechts oder eines ausschließlichen Rechts im Rahmen des vermeintlich verletzten Urheberrechts zu handeln.“

  5. Geben Sie Ihren vollständigen offiziellen Namen und Ihre elektronische oder handschriftliche Signatur an.

Senden Sie diese Benachrichtigung vollständig ausgefüllt an den Urheberrechtsbeauftragten von Dropbox:

Copyright Agent
Dropbox Inc.
333 Brannan Street
San Francisco, CA 94107, USA
copyright@dropbox.com

Diese Übersetzung wird nur zu Informationszwecken bereitgestellt. Bei Unstimmigkeiten gilt der englische Ausgangstext.

Dropbox-Nutzungsbedingungen

Millionen von Menschen nutzen Dropbox und wir sind für dieses Vertrauen sehr dankbar. Im Gegenzug vertrauen wir darauf, dass Sie unsere Dienste verantwortungsvoll nutzen.

Sie erklären hiermit, dass Sie die Dropbox-Dienste („Dienste“) weder selbst missbräuchlich verwenden noch anderen dabei helfen, dies zu tun. Im Zusammenhang mit den Diensten sind unter anderem folgende Aktivitäten sowie die versuchte Ausführung derselben nicht zulässig:

  • Prüfen, Scannen oder Testen der Schwachstellen eines Systems oder Netzwerks
  • Verstoß gegen Sicherheits- oder Authentifizierungsmaßnahmen oder sonstiges Umgehen dieser Maßnahmen
  • Verschaffung von Zugang zu, Manipulation oder Verwendung von nicht öffentlichen Bereichen oder Teilen der Dienste oder gemeinsam genutzten Bereichen der Dienste, für die Sie keine Einladung erhalten haben
  • Stören oder Unterbrechen eines Nutzers, Hosts oder Netzwerks, zum Beispiel durch Versenden von Viren, Überlasten, Flooding, Spamming oder Mail-Bombing eines Teils der Dienste
  • Zugriff auf oder Durchsuchen der Dienste sowie Erstellung von Konten für die Dienste auf andere Weise als über unsere öffentlich zugängliche Benutzeroberfläche, etwa durch Scraping oder Massenerstellung von Konten
  • Unaufgefordertes Versenden von Mitteilungen, Reklame, Werbung oder Spam
  • Versenden von veränderten, irreführenden oder falschen Absenderinformationen, einschließlich „Spoofing“ und „Phishing“
  • Bewerbung von Produkten oder Dienstleistungen, die nicht Ihre eigenen sind, ohne entsprechende Genehmigung
  • Missbrauch von Empfehlungen oder Sonderaktionen, um mehr Speicherplatz zu erhalten, als Ihnen zusteht
  • Umgehen der Speicherplatzbeschränkungen
  • Verkauf der Dienste ohne explizite Autorisierung
  • Veröffentlichen oder Freigeben von rechtswidrig pornographischen oder unsittlichen Inhalten oder von Inhalten, die extreme Gewalttaten enthalten
  • Befürworten von Hass oder Diskriminierung von Personen oder Personengruppen aufgrund ihrer Rasse, Religion, ethnischen Herkunft, ihres Geschlechts, ihrer Geschlechtsidentität, sexuellen Orientierung, Behinderung oder Beeinträchtigung
  • Verstöße gegen das Gesetz in jeglicher Weise, einschließlich Speicherung, Veröffentlichung oder Freigabe von Inhalten, die betrügerisch, diffamierend oder irreführend sind oder
  • die Privatsphäre oder Rechte anderer verletzen